Vier von zehn Krankenkassen haben zu kleine Reserven |
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23.09.2003, Die durchschnittlichen Reserven der Krankenversicherer liegen 3 Prozent tiefer als das gesetzliche Minimum von 15 Prozent. Diese Reserven entsprechen 286 Franken pro Versichertem, also lediglich einer Monatsprämie. Von 109 aktiven Krankenkassen hatten im Jahr 1999 nur zwei ungenügende Reserven unter 15 Prozent des Prämienvolumens.
In einigen Fällen dienten die Reserven dazu, Prämien künstlich tief zu halten. Dabei sollten sie für Versicherungsleistungen zur Verfügung stehen. Etwa bei verspäteten kantonalen Subventionen oder ausstehende Prämienzahlungen. Letztere betreffen 15 bis 20 Prozent der Versicherten.
Zurzeit variiert der vom Bundesrat vorgeschriebene Reservesatz je nach Versicherung zwischen 15 und 182 Prozent. Ab 2004 wird er harmonisiert. Dann beträgt er 20 Prozent für jene Kassen, die weniger als 250 000 Versicherte aufweisen und 15 Prozent für alle anderen Kassen.
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