Steuervorlage 2027: Eckwerte für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

 



12.03.2026, Der Regierungsrat hat die Eckwerte für die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes im Zusammenhang mit der Abschaffung des Eigenmietwerts festgelegt. Er will die Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitwohnungen prüfen. Damit würde den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, eine solche Steuer einzuführen. Weiter verfolgt der Regierungsrat das Ziel, steuerliche Abzüge für Energie- und Umweltschutzmassnahmen aufzuheben und klimapolitische Ziele ausschliesslich über direkte Förderinstrumente zu erreichen. Zudem soll das Inkrafttreten der nächsten generellen Neuschätzung der Grundstücke mit der Abschaffung des Eigenmietwerts koordiniert werden.

Mit diesen Beschlüssen schafft der Regierungsrat die Voraussetzungen für eine systematische und kohärente Umsetzung des Systemwechsels auf kantonaler Ebene. Durch den Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung entgehen dem Kanton und den Gemeinden jährlich schätzungsweise 3.2 Mio. Franken, wovon rund 600’000 Franken auf Zweitliegenschaften entfallen.

Die Kantone können die rechtlichen Grundlagen schaffen, dass die Gemeinden eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einführen können. Der Regierungsrat prüft dies nun, um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, einen Teil der Steuerausfälle auszugleichen. Damit soll ein finanzpolitisch ausgewogener Systemwechsel gewährleistet werden. Die Grundzüge dieser Liegenschaftssteuer sowie der Vollzug müssten im kantonalen Steuergesetz geregelt werden. Die Umsetzung soll in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen erfolgen.

Der Bund überlässt es den Kantonen, ob Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmass- nahmen, Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau sowie Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten weiterhin vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Der Regierungsrat will – wie der Bund – nur den Abzug für Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten beibehalten. Die Zielsetzungen im Energie- und Umweltschutzbereich sollen dagegen künftig auschliesslich über direkte Förderinstrumente verfolgt werden. Damit will er mehr Transparenz schaffen, unerwünschte Mitnahmeeffekte beseitigen und gleichzeitig die rechtsgleiche Behandlung von Mieterinnen und Mietern sicherstellen.

Weiter hat der Regierungsrat beschlossen, das Inkrafttreten der nächsten generellen Neuschätzung der Grundstücke auf denselben Zeitpunkt wie die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung festzulegen. Damit wird eine koordinierte Umsetzung der Reform sichergestellt.

Die Finanzdirektion wird beauftragt, auf Basis dieser inhaltlichen Eckwerte die Arbeiten für die Ausarbeitung der Teilrevision des Steuergesetzes aufzunehmen. Da viele Fragen zur konkreten Umsetzung - insbesondere zur besonderen Liegenschaftssteuer - noch offen sind und die Kantone eine möglichst harmonisierte Lösung anstreben, steht der Zeitpunkt der Vernehmlassung derzeit noch nicht fest.


Medienkontakt:
Regierungsrat Urs Janett
Urs.Janett@ur.ch
+41 41 875 2137

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Kantonale Verwaltung Uri:
Das Tal Uri wurde 853 von Ludwig dem Deutschen der von ihm gestifteten Fraumünsterabtei zu Zürich geschenkt. Dadurch gelangte Uri unter die Gewalt der Reichsvogtei von Zürich. Nach dem Aussterben der Zähringer, welche dieselbe besessen hatten (1218), verlieh Friedrich II. die hoheitlichen Rechte über Uri den Habsburgern; aber schon 1231 erwirkten sich die Urner von seinem Sohn König Heinrich VII. die Reichsunmittelbarkeit, welche ihnen 1274 auch von Rudolf von Habsburg bestätigt wurde.

Uri fasziniert durch seine Vielseitigkeit - von den milden Ufern des Urnersees über schmucke Dörfer bis hinauf zu den majestätischen Bergspitzen ist es hier meist nicht mehr als ein Katzensprung.

Ebenso vielfältig wie die Landschaft ist das Urner Freizeit- und Ferienangebot. Rund um den Urnersee liegt ein wahres Paradies an Sport- und Wandermöglichkeiten. Oder lassen Sie sich von der imposanten Berglandschaft verzaubern.

In Uri finden Sie alles, was Sie sich für erlebnisreiche Ferientage wünschen: Berge und Seen, Sport und Spass, gemütliche Hotels und heimelige Gasthöfe, Ruhe und Erholung - und vor allem aufgestellte Leute, die Sie gerne verwöhnen, damit Sie sich in den Urner Ferienorten so richtig wohl fühlen.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp