EFD, FINMA und SNB unterzeichnen tripartite Vereinbarung über Zusammenarbeit

 

Schweizerische Nationalbank

17.01.2011, Die Zusammenarbeit der drei Behörden, die sich mit Finanzmarktfragen beschäftigen, soll weiter verbessert werden. Zu diesem Zweck haben das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), die Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) ein tripartites Memorandum of Understanding unterzeichnet.

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der drei Behörden. Diese umfasst den Informationsaustausch zu Fragen der Finanzstabilität und Finanzmarktregulierung sowie die Zusammenarbeit im Falle einer Krise, welche die Stabilität des Finanzsystems bedrohen könnte.

Den Abschluss einer solchen Vereinbarung hat im vergangenen Jahr auch die Geschäftsprüfungskommission der Eidgenössischen Räte in ihrem Bericht zur Finanzkrise gefordert.

Die gesetzlich festgelegten Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der drei Behörden bleiben unverändert.


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Über Schweizerische Nationalbank:
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen.

Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.

Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 14 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.

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