Ausschreibung von Mobilfunkfrequenzen: Verlängerte Bewerbungsfrist |
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31.01.2011, Die ComCom verlängert die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Auktion für Mobilfunkfrequenzen. Sie hat zudem entschieden, die interessierten Unternehmen zu einem Hearing einzuladen, um verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Auktion zu vertiefen.
Der ursprünglich für den 18. März 2011 vorgesehene Termin zur Eingabe der Bewerbungsunterlagen für die Auktion der Mobilfunkfrequenzen wird deshalb verschoben. Das neue Eingabedatum und der angepasste Terminkalender des Vergabeverfahrens werden später bekannt gegeben.
Medienkontakt:
Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom Urs von Arx Leiter Sektion Mobil- und Satellitenfunkdienste Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) T.: 032 327 58 56
Über Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom:
Als unabhängige Behörde unterliegt die Kommission in ihren Entscheiden keinen Weisungen von Bundesrat und Departement. Beim Vollzug des Fernmelderechtes kann die Kommission das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beiziehen und ihm Weisungen erteilen. Die Kommission kann einzelne ihrer Aufgaben ans BAKOM delegieren.
Die ComCom ist gemäss FMG verpflichtet, die Konzession für die Grundversorgung im Fernmeldebereich periodisch auszuschreiben und über einen Kriterienwettbewerb zu vergeben. Aufgabe des Bundesrates ist es, den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik anzupassen.
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