Angestellte Schweiz: Mehr Mitwirkung hätte mehr Wirkung als eine Sozialplanpflicht |
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07.04.2011, Morgen berät die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats das Sanierungsrecht. Der Bundesrat schlägt vor, für Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten im Obligationenrecht eine Sozialplanpflicht festzuschreiben. Diese soll die vorgesehenen unternehmensfreundlichen Änderungen im Sanierungsrecht abfedern und den Angestellten mehr Rechtssicherheit bringen.
Weil solche Verhältnisse jedoch längst nicht in allen Betrieben herrschen, sind eine Verbesserung der Sozialpartnerschaft und ein wirkungsvollerer Schutz der Angestellten in der Tat erforderlich. Die Angestellten Schweiz erachten jedoch eine Verbesserung der innerbetrieblichen Mitwirkung als das griffigere und nachhaltiger wirkende Rezept als eine allgemeine Sozialplanpflicht. Sie werden sich weiterhin für die überfällige Revision des Mitwirkungsgesetzes von 1993 einsetzen.
Medienkontakt:
Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, 044 360 11 21, Natel 076 443 40 40 Alex Ertl, Rechtsanwalt Angestellte Schweiz, 044 360 11 52 Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 079 621 08 19
Über Angestellte Schweiz:
Als Sozialpartner stehen wir für faire Arbeitsbedingungen, Verlässlichkeit und Transparenz. Zur Durchsetzung unserer Anliegen vernetzen wir uns mit anerkannten Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik.
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