SGB: Es gibt ein Recht auf Stop, wenn es zu gefährlich wird! |
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27.04.2011, Über 250 000 Unfälle ereignen sich in der Schweiz jedes Jahr an den Arbeitsstellen. 100 davon enden tödlich und ebenso viele in schwerer Invalidität. Im Rahmen der EKAS- (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) und SUVA-Kampagne «Vision 250 Leben» will auch der SGB dazu beitragen, die Zahl dieser folgenschweren Unfälle zu reduzieren. Diese Kampagne will die Todes- und Invaliditätsfälle innert 10 Jahren halbieren. So würden 250 Leben bewahrt und ebenso viele Schwerstinvaliditätsfälle verhindert.
Deshalb verweist der SGB im Rahmen der Kampagne mit einem kleinen Faltprospekt im Format einer Kreditkarte speziell auf die wichtigsten Rechte der Arbeitnehmenden hinsichtlich Arbeitssicherheit.
Neben dem Verweis auf «Stop: Sicherheit zuerst!» erinnert der SGB daran, dass der Arbeitgeber alle entsprechenden Schutzmassnahmen ergreifen muss, die Arbeitnehmenden jedoch sich am Schutz beteiligen müssen, indem sie sich informieren, untereinander diskutieren und handeln, wenn sich Probleme einstellen.
Der Prospekt ist verfügbar in Deutsch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Serbokroatisch, Türkisch und Albanisch. Er wird den Arbeitnehmenden ab dem 28. April (Tag der Arbeitssicherheit und Weltgedenktag der Opfer von Arbeitsunfällen) gratis verteilt und kann bei info@sgb.ch oder den einzelnen SGB-Gewerkschaften bestellt werden.
Medienkontakt:
Jean Christophe Schwaab SGB-Zentralsekretär 031 377 01 17 oder 078 690 35 09
Über Gewerkschaftsbund Schweiz:
Der SGB ist konfessionell neutral und parteipolitisch unabhängig.
Der SGB ist auf eidgenössischer Ebene tätig. Das Schwergewicht seiner Aufgaben und Kompetenzen liegt bei der Wirtschafts-? und Sozialpolitik. In unzähligen eid genössischen Kommissionen vertritt der SGB die Arbeitnehmerinteressen, ebenfalls durch Eingaben und Vernehmlassungen an den Bundesrat und die Bundesämter. Für die Volksabstimmungen beschliesst der SGB die Parolen und führt Abstim mungskampagnen durch, lanciert selbst Initiativen und ergreift gegebenenfalls das Referendum gegen Gesetzesvorlagen.
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