Auch in Zukunft unterstützt OpenLimit sichere Lösungen für das eInvoicing |
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16.05.2011, Neues Steuervereinfachungsgesetz bewirkt Unsicherheit bei Prüfung der Echtheit und Unversehrtheit von elektronischen Rechnungen. Die Bundesregierung will mit dem neuen Steuervereinfachungsgesetz die EU-Direktive zur Mehrwertsteuer vom Juli 2010 umsetzen. Danach sind elektronische Rechnungen und Papierrechnungen künftig gleichgestellt. Die Pflicht zur qualifizierten elektronischen Signatur soll entfallen, wenn Unternehmen interne Kontrollmechanismen und Prozessbeschreibungen (Art. 233, 2006/112/EC) einsetzen, um die Authentizität und Integrität elektronischer Rechnungen nachzuweisen. Genaue Ausführungen darüber, wie diese internen Mechanismen auszusehen haben, fehlen sowohl in der EU-Richtlinie als auch in dem ersten Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes.
Digitale Dokumente wie PDF-Rechnungen sind leicht zu manipulieren. Damit Unternehmen die Vorsteuer abziehen können, müssen sie auch in Zukunft gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass die empfangenen elektronischen Rechnungen gemäß ihrer Aufbewahrungsfrist nicht verändert und ordnungsgemäß archiviert worden sind. „Wir empfehlen die handelsrechtlich und steuerlich erforderliche Dokumentensicherheit (ausgedrückt in Identität des Rechnungsstellers und Authentizität des Rechnungsbelegs) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sicherzustellen“ sagt Dirk Arendt, Head of Corporate Communications bei OpenLimit. „Bei der elektronischen Signatur handelt es sich um ein etabliertes und sehr flexibel einsetzbares Verfahren, das sowohl für den Kleinunternehmer als auch für Großkonzerne einfach anzuwenden und vor allem verlässlich ist“, so Arendt weiter. „Die Anschaffungskosten für die Infrastrukturkomponenten für elektronische Signaturen sind gering. Das fängt bei Einzelplatzsignaturen bei etwa 300 Euro an.
Elektronische Signatur ist standardisiertes Verfahren
Elektronische Signaturen sind technologisch standardisiert, so dass sie unabhängig von etablierten Kunden-Lieferanten-Beziehungen anwendbar sind. Der Rechnungssteller benötigt die erforderliche Signaturinfrastruktur, der Rechnungsempfänger nur eine kostenlose Prüfsoftware. Die international harmonisierten Standards führen dazu, dass elektronische Rechnungen auch über Landesgrenzen hinweg prüfbar und rechtlich anerkannt sind.
Mit OpenLimit Technologie zur sicheren elektronischen Rechnung
Die elektronische Rechnungslegung eignet sich für Unternehmen jeder Größe unabhängig davon, ob das tägliche Rechnungsaufkommen im ein- oder fünfstelligen Bereich liegt. Schlagkräftiger sind mandantenfähige Signaturserverlösungen mit einfach konfigurierbaren Services und Kartenterminal-Racks, die Rechnungen in Sekundenschnelle signieren und verifizieren. Der Kunde bindet die Signaturkomponenten über frei skalierbare Webservice- Schnittstellen in die Prozessketten ein. Die Kosten bleiben durch die dynamischen Pay- per-Signature-Modelle absolut überschaubar. Die elektronische Archivierung bildet den konsequenten Abschluss des medienbruchfreien Rechnungsprozesses. Die Middlewaretechnologien für die beweiswerterhaltende Langzeitspeicherung von OpenLimit garantieren den Erhalt der Beweissicherheit der elektronischen Rechnungen über die gesamte Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Außerdem verkürzen sich die Recherche- und Zugriffszeiten auf alte Rechnungen.
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