ASIP: Inkraftsetzen der Strukturreform |
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14.06.2011, Verordnungen zur Strukturreform: Der schweizerische Pensionskassenverband ASIP nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bundesrat - wohl aufgrund der massiven Kritik im Vernehmlassungsverfahren - Korrekturen vorgenommen hat. Nach wie vor fehlt allerdings für einige Bestimmungen eine gesetzliche Grundlage, und es muss sich zeigen, ob die vorgesehenen Kontrollmassnahmen mehr als nur Beruhigungspillen sind. Ausgangspunkt für die ursprünglichen Vorschläge war ein vermuteter Vertrauensverlust der Bevölkerung in die zweite Säule. Eine am 6. Mai veröffentlichte, repräsentative Umfrage des ASIP zeigt jedoch, dass die Versicherten ihren Pensionskassen und der zweiten Säule vertrauen, und dass sie einen grossen Teil der kostensteigernden Verordnungsvorschläge zur Strukturreform ablehnen würden. Der ASIP nimmt die Wahl des Präsidenten für die neu zu bildende Oberaufsichts-Kommission zur Kenntnis. Er erwartet von dieser Kommission die Sicherstellung einer einheitlichen Aufsichtspraxis und eine Anhörung der interessierten Kreise bei der Ausarbeitung der für die Aufsichtstätigkeit notwendigen Standards.
Korrekturen vorgenommen!
Der Bundesrat trug der massiven Kritik nun teilweise Rechnung und hat die Verordnungsbestimmungen überarbeitet. Nach wie vor fehlt zwar für einige Bestimmungen eine gesetzliche Grundlage (z.B. Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven); in der Praxis muss sich zudem zeigen, ob die vorgesehenen Kontrollmassnahmen effektiv mehr als nur Beruhigungspillen sind. Notwendig sind letztlich eine gewisse Bodenhaftung der Akteure sowie ein von Ethik geleitetes Geschäftsgebaren. Die persönliche Integrität der mit der Führung und Überwachung der Vorsorgeeinrichtung betrauten Personen stellt das wichtigste Kriterium dar. Der ASIP begrüsst aber die vorgenommenen Anpassungen. Der Bundesrat trägt z.B. den unterschiedlichen Vorsorgestrukturen Rechnung, indem er keine formelle Pflicht zur Erstellung eines internen Kontrollsystems (IKS) unabhängig von der Grösse und Komplexität mehr vorsieht. Überarbeitet wurden auch die den Revisionsstellen übertragenen Kompetenzen und die Anforderungen an Geschäftsführung und Vermögensverwaltung wurden präzisiert. Positiv zur Kenntnis genommen werden auch die angepassten Inkraftsetzungs- und Umsetzungsbestimmungen.
Der ASIP wird die Verordnungen nun eingehend prüfen und den Mitgliedern Handlungsoptionen aufzeigen. Für den ASIP steht eine effiziente, praxisgerechte und im Interesse der Versicherten liegende Umsetzung der Strukturreform im Vordergrund. Für die künftigen Planungen zentral werden stets der kritische Blick auf das eigene Tun, die aktuellen Verfahren, Strukturen (Organisation) und Prozesse sein. Wertvolle Hilfestellung für die Umsetzung der Loyalitäts- und Integritätsbestimmungen leistet die seit 2009 gültige ASIP-Charta, auf die sich die Pensionskassen-Verantwortlichen beziehen können. Sie umfasst Regelungen, die zu mehr Sicherheit und Transparenz führen.
Medienkontakt:
Hanspeter Konrad Direktor ASIP Telefon:+41 43 243 74 15 E-Mail:konrad@asip.ch
Über Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP):
Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der sozialpartnerschaftlich geführten beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei- Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.
Er positioniert sich als Ansprechpartner für alle Akteure im Umfeld der beruflichen Vorsorge. Die Exponenten unseres Verbandes vertreten die Interessen der Pensionskassen in verschiedenen Gremien sowie gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit.
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