Flankierende Massnahmen: Empfindliche Lücken werden geschlossen - weitere Verstärkung notwendig |
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23.09.2011, Die vom Bundesrat in Vernehmlassung gegebene Verstärkung der flankierenden Massnahmen ist für den Schutz der Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz von grosser Bedeutung. Damit kann Arbeitgebern das Handwerk gelegt werden, welche die Schweizer Löhne zu umgehen versuchen, indem sie ihr Personal in irreführender Weise als selbständig ausgeben. Und künftig können auch Arbeitgeber gebüsst werden, welche die Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen nicht einhalten. Dadurch wird eine empfindliche Lücke im Schutzdispositiv der Flankierenden geschlossen.
Kontrolloffensive nötig
Wegen der Frankenstärke nimmt der Druck auf die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen zu– vor allem bei den zuvor schon Lohndruck ausgesetzten Neuanstellungen. Für diesen Bereich verlangt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) eine Kontrolloffensive: Wo Löhne unterboten werden, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne einführen; wie es das Gesetz verlangt. Die Sanktionen sollen verschärft werden – bspw. über die Einführung der Solidarhaftung, mit der die Flucht vor der Busse verunmöglicht würde. Der SGB erwartet, dass die Arbeitsgruppe von Sozialpartnern und Seco entsprechende Massnahmenvorschläge verabschiedet.
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Der SGB ist konfessionell neutral und parteipolitisch unabhängig.
Der SGB ist auf eidgenössischer Ebene tätig. Das Schwergewicht seiner Aufgaben und Kompetenzen liegt bei der Wirtschafts-? und Sozialpolitik. In unzähligen eid genössischen Kommissionen vertritt der SGB die Arbeitnehmerinteressen, ebenfalls durch Eingaben und Vernehmlassungen an den Bundesrat und die Bundesämter. Für die Volksabstimmungen beschliesst der SGB die Parolen und führt Abstim mungskampagnen durch, lanciert selbst Initiativen und ergreift gegebenenfalls das Referendum gegen Gesetzesvorlagen.
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