Marktüberwachung 2011: Jedes sechste elektrotechnische Erzeugnis mit Mängeln

 

Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI

16.04.2012, 17% aller kontrollierten elektrotechnischen Erzeugnisse weisen gemäss Bericht des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI zur Marktüberwachung 2011 Mängel auf. Die Erhebung durch das ESTI erfolgte mittels Stichprobenkontrollen in der gesamten Schweiz.

Das ESTI überprüft jährlich rund 1500 Niederspannungserzeugnisse auf die Einhaltung der gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Marktkontrolle erfolgt mittels Stichprobenkontrollen bei Grossverteilern und an Messen. Das ESTI überprüft ausserdem die Werbung für elektrotechnische Erzeugnisse und Verkaufsportale im Internet. 209 Kontrollen wurden aufgrund von Meldungen Privater und von Mitbewerbern durchgeführt.

Die Palette der kontrollierten Konsumentenerzeugnisse umfasst Haushaltgeräte, Beleuchtung, Informatik- und Bürogeräte und Apparate und Werkzeuge für Heimwerker. Weiter werden Installationsmaterial, elektrotechnische Komponenten und Systeme für Gewerbe und Industrie überprüft.

Die Inverkehrbringer elektrischer Produkte sind sich oft nicht bewusst, dass sie mit der Abgabe ihrer Erzeugnisse die Anforderungen der Verordnung über Niederspannungserzeugnisse (NEV) zwingend erfüllen und dabei insbesondere die sicherheitstechnischen Nachweise für ihre Produkte erbringen müssen. Stellt ein Mangel eines Erzeugnisses eine Gefahr für den Benutzer dar, erlässt das ESTI ein Verkaufsverbot.

2011 wiesen 17% (2010: 14%) aller kontrollierten Erzeugnisse Mängel auf. Diese umfassten einerseits unvollständige sicherheitstechnische Nachweise und andererseits konkrete sicherheitstechnische Mängel.

In der Folge wurden 52 Verkaufsverbote respektive Verkaufsstopps ausgesprochen. Betroffen waren nicht berührungssichere LED-Röhren, unzulässige Reiseadapter, Stecker/Verlängerungskabel, Geräte der Informatik, Erzeugnisse für Haushalt und Gewerbe und immer häufiger Lasererzeugnisse. Das ESTI hat mit einer Allgemeinverfügung vom 2. Mai 2011 das Inverkehrbringen gefährlicher Laserpointer verboten. Weiter haben in 10 Fällen die Inverkehrbringer selbst ihre Erzeugnisse aufgrund des neuen Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) vom Markt genommen und das ESTI darüber informiert.

Konsumentinnen und Konsumenten sollten beim Kauf elektrotechnischer Erzeugnisse auf seriöse Anbieter mit kompetentem Kundendienst setzen und auf lesbare Bedienungsanleitungen sowie auf dem Erzeugnis angebrachte Prüfzeichen achten. Anerkannte Schweizer Prüfzeichen sind das Sicherheitszeichen des ESTI und das SEV-Konformitätszeichen von Electrosuisse.


Kontakt


Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Marktüberwachung Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf Auskunft: Tel. Nr. 044 956 12 30, Peter Fluri mub.bs.info@esti.ch www.esti.admin.ch

Über Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI:
Das ESTI ist Aufsichts- und Kontrollbehörde für elektrische Anlagen, die nicht dem Bundesamt für Verkehr BAV unterstehen. Es sorgt dafür, dass diese Anlagen sicher und umweltgerecht geplant, erstellt und gewartet werden. Dazu gehören Hochspannungsanlagen, Niederspannungsinstallationen und Schwachstromanlagen.

Die Tätigkeiten des ESTI sind auf das Ziel ausgerichtet, die elektrische Sicherheit für Menschen, Tiere und Sachen zu gewährleisten. Weiter setzt sich das ESTI für die sichere Anwendung der Elektrizität ein, indem die Sicherheit der elektrischen Anlagen und Erzeugnisse in der Schweiz auf einem hohen technischen Stand gehalten wird.

Schliesslich sorgt das ESTI als Leit- oder Fachbehörde dafür, dass elektrische Anlagen unter Berücksichtigung der Interessen von Raum- und Umweltplanung sowie Dritter geplant, erstellt, betrieben und zurückgebaut werden. Die Aufsichts- bzw. Kontrolltätigkeiten des ESTI umfassen Niederspannungsinstallationen, Stark- und Schwachstromanlagen sowie die Marktüberwachung bei elektrischen Erzeugnissen. Das ESTI führt eine eigene Rechnung und untersteht der Aufsicht des Departements UVEK.

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