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SUVA: Sitzung des Verwaltungsausschusses der Suva: Immobilienverkäufe rückgängig machen

 

Suva

09.12.2005, An seiner heutigen Sitzung in Bern hat der Verwaltungsausschuss der Suva bestätigt, dass er an der Rückabwicklung von acht Immobiliengeschäften im Tessin und in der Deutschschweiz grundsätzlich interessiert ist.

Der Verwaltungsausschuss der Suva hat sich an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2005 intensiv mit den Vor- und Nachteilen einer eventuellen Rückabwicklung der Immobilien befasst, welche mit einer Grundbuchsperre belegt sind. Dazu hat er die folgenden Beschlüsse gefasst:

* Der Verwaltungsausschuss der Suva ist grundsätzlich mit der Rückabwicklung der Immobilienverkäufe zu den jeweiligen Verkaufspreisen einverstanden.

* Er hat überdies die weiteren Rahmenbedingungen dazu festgelegt.

* Er ermächtigt die Rechtsabteilung der Suva, einen Vergleich unter Einhaltung dieser Rahmenbedingungen abzuschliessen.

Laut Suva-Verwaltungsratspräsident Franz Steinegger soll mit dem geplanten Vorgehen sichergestellt werden, dass der Suva aus den seinerzeitigen Liegenschaftsverkäufen kein finanzieller Schaden entsteht. Über die genauen Rahmenbedingungen für die Rückabwicklung können, weil die Verhandlungen zwischen den Parteien im Gange sind, keine Einzelheiten bekannt gegeben werden.

Suva, Public Relations Manfred Brünnler, Leiter PR Fluhmattstrasse 1 6002 Luzern Tel: 041 419 59 03 Fax: 041 419 60 62 E-Mail: pr@suva.ch

Über Suva:
Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Berufs und Freizeitunfällen sowie Berufskrankheiten.

Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keinerlei Subventionen. Im Verwaltungsrat der Suva sind die Sozialpartner und der Bund vertreten.

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