Krankenversicherung: Verordnungsänderungen über Leistungen, Mindestreserven und Medikamente vom Bundesrat verabschiedet |
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06.05.2006, Bern, 26.04.2006 - Der Bundesrat hat verschiedene Verordnungsänderungen betreffend die obligatorische Krankenversicherung verabschiedet, die auf Anfang Mai 2006 in Kraft treten.
Senkung der Mindestreservesätze der Versicherer Der Bundesrat hat die Senkung der Mindestreservesätze der Versicherer beschlossen. Die Reserven dienen den Versicherern dazu, unvorhergesehene Risiken abzudecken. In den letzten Jahren hat sich mit zunehmendem Einsatz von Informatikmitteln und der elektronischen Verrechnung von Leistungen die Budgetierung der Versicherer zunehmend verfeinert und verbessert. Dadurch hat auch das finanzielle Risiko abgenommen. Der Bundesrat lässt aus diesem Grund zu, dass Versicherer mit einem Bestand von mehr als 150'000 Versicherten den Mindestreservesatz stufenweise auf 10 Prozent senken können. Versicherer mit einem Bestand zwischen 50'000 und 150'000 Versicherten können den Satz stufenweise auf 15 Prozent reduzieren. Versicherer mit weniger als 50'000 Versicherten haben weiterhin einen Mindestreservesatz von 20 Prozent auszuweisen und müssen sich zudem rückversichern. Die Senkung erfolgt schrittweise während drei Jahren, erstmals für das Jahr 2007. Diese Massnahme ermöglicht den Versicherern einen grösseren Spielraum bei der Festlegung der Prämien.
Überprüfung der Medikamentenpreise Im September 2005 hat sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit der Pharmaindustrie über ein Paket von Massnahmen zur Senkung der Medikamentenpreise geeinigt. Dieses Paket beinhaltet verschiedene Anpassungen bei der Überprüfung und Festsetzung der Preise für Medikamente. Damit werden jährlich Einsparungen von rund 250 Millionen Franken erwartet.
Diese Massnahmen werden mit den von Bundesrat verabschiedeten Verordnungsänderungen nun umgesetzt. Künftig werden die Medikamentenpreise unmittelbar nach Ablauf des Patentschutzes und zusätzlich zwei Jahre später überprüft. Falls ein Medikament für weitere Anwendungen zugelassen wird, erfolgt eine zusätzliche Überprüfung des Preises sieben Jahre nachdem es in die Spezialitätenliste aufgenommen wurde.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Bundesamt für Gesundheit, Daniel Wiedmer, Leiter Aufsicht Kranken- und Unfallversicherung, Tel. 031 322 95 05
Herausgegeben von: Bundesamt für Gesundheit
Internet: http://www.bag.admin.ch
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