Promoswiss-Mitglieder nehmen Verantwortung wahr |
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10.01.2013, Seit einem Jahr gilt das Produktesicherheitsgesetz (PrSG) für alle Artikel, die Hersteller oder Importeure/Händler in der Schweiz in Verkehr bringen. Auch kostenlose Werbegeschenke unterliegen den Regelungen. Promoswiss-Mitglieder kennen die gesetzlichen Anforderungen und stellen deren Einhaltung im Werbealltag sicher.
Hauptverantwortlich für das Inverkehrbringen sicherer Produkte ist der Hersteller. Subsidiär richtet sich das PrSG an Importeure/Händler und Erbringer von Dienstleistungen – aber auch an Firmen, die Artikel direkt einkaufen. Richtschnur für die Risikobeurteilung ist die normale, vernünftigerweise voraussehbare Verwendung des Produkts. Verschiedene Fragen sind zu klären. Wie lange kann das Produkt maximal gefahrlos gebraucht werden? Gibt es bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Kleinkinder, die durch das Produkt besonders gefährdet sind? Der Kennzeichnung entsprechender Gefahren kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Warn- und Sicherheitshinweise auf der Verpackung und in Anleitungen sollen präventiv wirken.
Bei Fragen zu den Anforderungen des PrSG an Werbeartikel empfiehlt es sich, ein Promoswiss-Mitglied zu kontaktieren. Die Fachleute des Branchenverbandes beraten kompetent und erläutern, auf welche Punkte besonders zu achten ist.
Medienkontakt:
Marcel Spiess Präsident von Promoswiss Verband der Schweizerischen Werbeartikelindustrie Tel 079 601 50 60 marcel.spiess@promoswiss.ch, www.promoswiss.ch
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