Konsumentenschützer mit Anzeige gegen Helsana abgeblitzt |
Tweet |

18.08.2003, Die Helsana hat im Zusammenhang mit der Anpreisung ihrer Hospital-Zusatzversicherung nicht gegen das Bundesgsetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen. Die Zürcher Bezirksanwaltschaft hat ein entsprechendes Verfahren eingestellt.
Zudem habe die Helsana in den Geschäftsbedingungen unklare Begriffe, die sich zu Ungunsten der Versicherten auswirken würden. Wie die Zürcher Bezirksanwaltschaft am Montag mitteilte, hatten die betreffenden Kunden die Möglichkeit, das neue Angebot zu studieren und durch eine Mitteilung abzulehnen. Die Helsana habe ferner ihr Vorgehen durch das Bundesamt für Privatversicherungen explizit gutheissen lassen.
Über Helsana AG:
Das Unternehmen ist eine nicht börsenkotierte Aktiengesellschaft und als Holding organisiert. Unter dem Holdingdach betreiben die Gesellschaften Helsana und Progrès das operative Geschäft. Helsana beschäftigt schweizweit über 3'000 Mitarbeitende und nimmt mit einem Prämienvolumen von über sechs Milliarden Franken im Schweizer Versicherungsmarkt eine führende Position ein.
Helsana schützt 1,9 Millionen Menschen gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Pflegebedürftigkeit im Alter. Mit einem breiten Angebot in den Bereichen Grund-, Zusatz- und Unfallversicherung engagiert sich Helsana für das Leben jedes Einzelnen.
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.