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Mehr Geld für Prämienverbilligung

 

20.08.2003, In der Septembersession wollen die eidgenössischen Räte ihre Differenzen bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) bereinigen und die Vorlage verabschieden.

Die vorberatende Ständeratskommission will in einigen Punkten dem Nationalrat entgegenkommen, in anderen nicht:

Selbstbehalt: Hier halten die Ständeräte an ihrer Linie fest, der Selbstbehalt soll also auf 20 Prozent erhöht werden. 10 Prozent wie bisher sollen nur Versicherte in einem integrierten Netzwerk bezahlen, bei dem Ärzte und Spitäler die Behandlung von der Diagnose bis zur Rehabilitation koordinieren. Die Ständeräte versprechen sich von den mit eigener Budgetverantwortung ausgestatteten Ärztenetzen nebst hoher Qualität vor allem Kosteneinsparungen. Auch der Nationalrat will die Netzwerke fördern, doch lehnte er einen differenzierten Selbstbehalt als Anreiz deutlich ab nicht zuletzt aus Angst, die Vorlage damit zu überladen und in einem allfälligen Referendumskampf die Patienten gegen die Reform aufzubringen.

Prämienverbilligung: Hier schwenkt die Ständeratskommission auf die grosszügigere Schiene des Nationalrats ein. Der Bundesbeitrag von heute rund 2,4 Milliarden Franken soll um 200 Millionen erhöht werden. Der Ständerat hatte bloss eine Anhebung von 150 Millionen vorgesehen. Anschliessende Erhöhungen sollen jährlich unter Berücksichtigung der Gesundheitskosten sowie der finanziellen Lage von Bund und Kantonen erfolgen.

Kinderprämien: Mit Befriedigung nahm die Kommission das Einverständnis des Nationalrats zur Kenntnis, die Prämie für das zweite Kind zur Hälfte und ab dem dritten Kind zur Gänze dem Staat aufzubürden. Diese Bestimmung wird aber jetzt klarer formuliert.

Vertragsfreiheit: Einig sind sich die Räte über die Vertragsfreiheit, derzufolge die Kassen nur mit mindestens der von den Kantonen als erforderlich bezeichneten Anzahl Ärzten abrechnen müssen.

Pflegekosten: Im Gegensatz zum Nationalrat bleibt die Ständeratskommission dabei, das Problem der Pflegekosten in der laufenden Revision aufzugreifen. Sie will sicherstellen, dass die Kassen an die Grundpflege weiterhin rund 1,5 Milliarden Franken beitragen, dass diese Beiträge aber nicht mehr markant steigen.

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