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Krankenkasse haftet laut EVG für Prämiendifferenz

 

Krankenkasse Institut Ingenbohl

22.08.2003, Aufnahme in Grundversicherung verweigert Verweigert eine Krankenkasse zu Unrecht die Aufnahme in die Grundversicherung, haftet sie dem Betroffenen für die Prämiendifferenz. Das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) hat einen Zürcher Entscheid bestätigt.

Eine Familie mit drei Kindern hatte die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei ihrer alten Kasse auf Ende 1998 gekündigt und gleichzeitig um Aufnahme in die Krankenkasse Turbenthal ersucht, was ihnen jedoch verweigert wurde. Sie blieben damit bis Ende 1999 bei der alten, teureren Kasse versichert.

Das Zürcher Sozialversicherungsgericht verpflichtete die Krankenkasse Turbenthal 2001, der Familie die Prämiendifferenz des Jahres 1999 im Betrag von rund 1800 Franken zu zahlen. Das EVG hat dies nun bestätigt. Laut den Luzerner Richtern liegt ein Anwendungsfall von Artikel 7 des Krankenversicherungsgesetzes vor.

Demnach endet das frühere Versicherungsverhältnis erst, wenn die neue Kasse der bisherigen mitteilt, dass die betreffende Person nunbei ihr versichert ist. Unterlässt der neue Versicherer diese Mitteilung, haftet er dem Versicherten für den daraus entstandenen Schaden, insbesondere für die Prämiendifferenz.

Diese Haftung besteht laut EVG unabhägig davon, ob die Mitteilung verspätet oder wegen einer verweigerten Aufnahme nicht erfolgt ist. Da die Krankenkasse Turbenthal im konkreten Fall zur Aufnahme der Familie verpflichtet gewesen sei, habe sie die Folgender unterlassenen Mitteilung zu tragen. (Urteil K 86/01 vom 17. Juli 2003; BGE-Publikation)

Über Krankenkasse Institut Ingenbohl:
Wir sind die Mutterprovinz einer internationalen Gemeinschaft von katholischen Ordensfrauen und verstehen uns als eine Gemeinschaft im Glauben, im Leben und Arbeiten. Unser offizieller Name lautet «Barmherzige Schwestern vom heiligen Kreuz» – in der Schweiz sind wir bekannt als Ingenbohler Schwestern. Unser Institut ist eine juristische Person in Form eines religiösen Vereins.

Die Satzungen fordern uns auf zu einem Leben aus dem Evangelium nach den Idealen des heiligen Franziskus von Assisi und unserer Gründer Pater Theodosius Florentini, Kapuziner, und Mutter Maria Theresia Scherer.

Dem Gründerauftrag und unserem Charisma entsprechend setzen wir uns in der gegenwärtigen Situation ein in den Bereichen: - Sozial- und Gesundheitswesen - Schule und Bildung - Seelsorge und Verkündigung

Wir stellen unsere von Gott gegebenen Gaben der Gemeinschaft zur Verfügung. Als Einzelne und als Gemeinschaft legen wir Zeugnis ab für ein Leben mit und für Gott und die Menschen. Mit jungen Frauen, die sich Gedanken über ein Leben in Gemeinschaft machen, kommen wir gerne in Kontakt.

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