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Apotheken-Tarifvertrag von Bundesrat genehmigt

 

02.03.2007, Die Vertragspartner begrüssen den zustimmenden Entscheid des Bundesrates zum Tarifvertrag zwischen santésuisse und pharmaSuisse vom 21. Dezember 2006.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21.12.2006 den Vertrag zwischen den Dachverbänden der Krankenversicherer und der Apothekerschaft genehmigt. Damit gibt er grünes Licht für die Fortsetzung des erfolgreichen Modells einer ‚Leistungsabhängigen Abgeltung’ LOA der Apotheker.

Der Tarifvertrag hat 2001 neue Anreize gegen immer teurere Medikamente geschaffen. Indem die Leistung des Apothekers direkt abgegolten wird, können preisgünstige und wirtschaftlich interessante Formen der Medikation gefördert werden. Insgesamt wurden auf diese Weise Kosten von 750 Mio Franken vermieden.

Der neue Vertrag soll letzte Schwachstellen des Systems ausmerzen. Bisher waren Einmalbezüger von günstigen Medikamenten insbesondere im Barverkauf übermässig belastet worden, indem der Tarif der früheren Patiententaxe von 9.20 in jedem Fall für drei Monate bezahlt werden musste. Neu sind nun diese Leistungen pro Bezug zu bezahlen, was dem Patienten im Einmalbezug Einsparungen von 5.95 Franken bringt.

Weitere Verbesserungen betreffen die Namen der Tarife und die Erläuterung gegenüber den Patienten. Mit dem Begriff Medikament-Check für die früheren Apothekenpauschalen und dem Bezugs-Check sind die Patienten sofort über die zu bezahlende Leistung informiert.

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen verschiedener Aktivitäten in den nächsten Wochen über die Vorzüge des neuen Tarifvertrages gemeinsam von santésuisse und pharmaSuisse informiert.

Der Bundesrat hat seine Genehmigung bis zum 31.12.2008 befristet, da er in einigen Detailbereichen noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten sieht und den Parteien die Möglichkeit zur Optimierung bieten will.

Kontakt für Medienschaffende:

Peter Marbet, santésuisse; 032 625 42 57, peter.marbet@santeuisse.ch Marcel Wyler, pharmaSuisse: 031 978 58 58, marcel.wyler@pharmasuisse.org

21.12.2006

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


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