Schweizerische Bundesbehörden: Revision des Gesetzes über die Schweizerschulen im Ausland verabschiedet |
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07.06.2013, Der Bundesrat hat die Botschaft und den Gesetzesentwurf zum Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland verabschiedet. Mit der Totalrevision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes soll die Bedeutung der Schweizerschulen für die Vermittlung schweizerischer Bildung und Kultur im Ausland verstärkt werden. Die Schweizerschulen im Ausland erhalten mehr betriebliche Flexibilität und eine grössere Planungssicherheit. Zudem sind neue Fördermöglichkeiten vorgesehen, insbesondere für die beruflichen Grundbildung und für die Gründung und den Aufbau neuer Schweizerschulen.
Mehr Flexibilität
Der Entwurf zu einem neuen Gesetz betont die Bedeutung der Schweizerschulen für die Vermittlung schweizerischer Bildung und Kultur im Ausland. Bei der Bemessung des Bundesbeitrags soll nicht nur die Anzahl Schweizer Schülerinnen und Schüler, sondern auch der Gesamtschülerbestand berücksichtigt werden. Der Verzicht auf den bisher vorgeschriebenen Mindestanteil an Schweizer Kindern gibt den Schweizerschulen mehr betriebliche Flexibilität, was dem Bund Einsparungen zu Gunsten neuer Fördermöglichkeiten erlaubt.
Berufliche Grundbildung und Investitionshilfen für Schulgründungen
Neue Fördermöglichkeiten sind insbesondere für die berufliche Grundbildung sowie Investitionshilfen für die Gründung und den Aufbau neuer Schweizerschulen vorgesehen. Zudem soll die Planungssicherheit der Schweizerschulen vergrössert werden. Aus diesem Grund wird ein vierjähriger Zahlungsrahmen vorgesehen.
Weltweit 17 Schweizerschulen
Heute unterstützt der Bund weltweit 17 Auslandschweizerschulen, die sich geografisch wie folgt verteilen: Europa sieben, Lateinamerika acht und Asien zwei. Sie werden von insgesamt 7‘200 Kindern besucht; davon sind 1‘800 Schweizer Schülerinnen und Schüler.
Medienkontakt:
Fink Paul Verantwortlicher Schweizerschulen Sektion Kultur und Gesellschaft Bundesamt für Kultur 031 322 92 98 paul.fink@bak.admin.ch
Über Schweizerische Bundesbehörden:
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
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