Schweizerische Bundesbehörden: WEKO befürwortet Lieferreduktion von mechanischen Uhrwerken |
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12.07.2013, Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 8. Juli 2013 entschieden, die zwischen ihrem Sekretariat und der Swatch Group abgeschlossene einvernehmliche Regelung über eine stufenweise Lieferreduktion von mechanischen Uhrwerken und sogenannten Assortiments (regulierende Bestandteile eines mechanischen Uhrwerks) in der vorliegenden Form nicht zu genehmigen. Die WEKO ist aber grundsätzlich damit einverstanden, dass die Swatch Group die Lieferung von mechanischen Uhrwerken unter gewissen Voraussetzungen stufenweise reduzieren kann. Bei den Assortiments erachtet die WEKO eine Lieferreduktion hingegen als verfrüht.
Die WEKO ist grundsätzlich damit einverstanden, dass die Swatch Group die Möglichkeit hat, die Lieferung von mechanischen Uhrwerken stufenweise zu reduzieren, wobei jedoch ETA SA Manufacture Horlogère Suisse alle ihre Kunden grundsätzlich gleich behandeln muss. Die WEKO hat die Swatch Group für die Jahre 2012 und 2013 mit vorsorglichen Massnahmen dazu verpflichtet, ihre Abnehmer vorerst mit 85% der gelieferten Mengen von 2010 zu beliefern. Die WEKO erachtet für das Jahr 2014 eine weitere Lieferreduktion um 10% als angemessen (75% der Referenzmenge). Falls zwischen dem Sekretariat und der Swatch Group erneut eine einvernehmliche Regelung zustande kommt, muss diese wieder der WEKO zur Genehmigung vorgelegt werden.
Bei den Schlüsselkomponenten für mechanische Uhrwerke, den Assortiments, erachtet die WEKO eine Lieferreduktion aufgrund der derzeitigen Marktverhältnisse sowie der unsicheren weiteren Entwicklung in diesem Bereich als verfrüht. Sie will die Entwicklungen im Markt in den nächsten Jahren abwarten, bevor sie Lieferreduktionen zustimmen kann. Die noch geltenden vorsorglichen Massnahmen (Lieferung von 95% der Referenzmenge) laufen Ende 2013 aus.
Medienkontakt:
Prof. Dr. Vincent Martenet 021 692 27 46 (12. Juli, Morgen) 031 324 96 72 (12. Juli, Nachmittag) 079 506 73 87 vincent.martenet@weko.admin.ch
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