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Schweizerische Bundesbehörden: WEKO befürwortet Lieferreduktion von mechanischen Uhrwerken

 

Schweizerische Bundesbehörden

12.07.2013, Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 8. Juli 2013 entschieden, die zwischen ihrem Sekretariat und der Swatch Group abgeschlossene einvernehmliche Regelung über eine stufenweise Lieferreduktion von mechanischen Uhrwerken und sogenannten Assortiments (regulierende Bestandteile eines mechanischen Uhrwerks) in der vorliegenden Form nicht zu genehmigen. Die WEKO ist aber grundsätzlich damit einverstanden, dass die Swatch Group die Lieferung von mechanischen Uhrwerken unter gewissen Voraussetzungen stufenweise reduzieren kann. Bei den Assortiments erachtet die WEKO eine Lieferreduktion hingegen als verfrüht.

Die WEKO hat die im Frühjahr 2013 zwischen dem Sekretariat und Swatch Group unterzeichnete einvernehmliche Regelung nicht genehmigt und zur Neuverhandlung zurückgewiesen. Diese Regelung sah vor, dass die Swatch Group die Belieferung von Drittkunden mit mechanischen Uhrwerken und Assortiments bis ins Jahr 2021 bzw. 2025 stufenweise reduzieren kann.

Die WEKO ist grundsätzlich damit einverstanden, dass die Swatch Group die Möglichkeit hat, die Lieferung von mechanischen Uhrwerken stufenweise zu reduzieren, wobei jedoch ETA SA Manufacture Horlogère Suisse alle ihre Kunden grundsätzlich gleich behandeln muss. Die WEKO hat die Swatch Group für die Jahre 2012 und 2013 mit vorsorglichen Massnahmen dazu verpflichtet, ihre Abnehmer vorerst mit 85% der gelieferten Mengen von 2010 zu beliefern. Die WEKO erachtet für das Jahr 2014 eine weitere Lieferreduktion um 10% als angemessen (75% der Referenzmenge). Falls zwischen dem Sekretariat und der Swatch Group erneut eine einvernehmliche Regelung zustande kommt, muss diese wieder der WEKO zur Genehmigung vorgelegt werden.

Bei den Schlüsselkomponenten für mechanische Uhrwerke, den Assortiments, erachtet die WEKO eine Lieferreduktion aufgrund der derzeitigen Marktverhältnisse sowie der unsicheren weiteren Entwicklung in diesem Bereich als verfrüht. Sie will die Entwicklungen im Markt in den nächsten Jahren abwarten, bevor sie Lieferreduktionen zustimmen kann. Die noch geltenden vorsorglichen Massnahmen (Lieferung von 95% der Referenzmenge) laufen Ende 2013 aus.


Medienkontakt:
Prof. Dr. Vincent Martenet 021 692 27 46 (12. Juli, Morgen) 031 324 96 72 (12. Juli, Nachmittag) 079 506 73 87 vincent.martenet@weko.admin.ch

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Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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