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Die Krankenversicherer halten an 1- Fr-Limite fest: Behörden sollen entscheiden

 

03.09.2003, In jenen Fällen, wo sich die Spitäler und die Krankenversicherer nicht auf einen kostenneutralen Starttaxpunktwert von maximal einem Franken einigen können, stellt santésuisse ab sofort die entsprechenden TARMED-Einführungsverhandlungen ein.

Stattdessen beantragen die Krankenversicherer das behördliche Festsetzungsverfahren, so dass bis Inkraftsetzung von TARMED am 1.1.2004 ein Start- Taxpunktwert bekannt ist.

Das heutige Spitzengespräch zwischen santésuisse und den Vertretern von H+ Die Spitäler der Schweiz, des Verbandes der Privatspitäler sowie der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz SDK brachte in Bezug auf die maximale Höhe des Start-Taxpunktwertes keinen Konsens. santésuisse hält an der 1-Franken-Limite fest, während die Privatspitäler sich auf Werte zwischen Fr. 1.20 und Fr. 1.60 fixieren. Die Krankenversicherer haben anlässlich ihrer letzten Verwaltungsratssitzung aber bekräftigt, dass in jenen Fällen, in denen sie sich mit den Privatspitälern nicht auf einen Start- Taxpunktwert von höchstens einem Franken einigen können, rasch das behördliche Festsetzungsverfahren gemäss Art. 47 KVG eingeleitet werden soll. Ziel ist, dass bei TARMED-Start am 1. Januar 2004 ein Taxpunktwert fixiert und die Gefahr von aufwändigen rechnerischen Rückabwicklungen möglichst gebannt ist.

Tarifpolitische Zielsetzung nicht aushebeln

santésuisse strebt wo immer möglich, eine vertragliche Lösung für die TARMED-Einführung an und ist deshalb seit Monaten intensiv am Verhandeln der kantonalen Modalitäten. santésuisse steht aber auch klar zu TARMED, welcher die tarifpolitische Lösung dafür bietet, dass das ärztliche Gespräch mit dem Patienten gegenüber der reinen Apparatemedizin aufgewertet wird. Die Betriebspolitik vorab der Privatspitäler war bis anhin, sich auf einzelne, lukrative Leistungen zu konzentrieren. In Verbindung mit dem Kostenneutralitätsprinzip geht dies nun nicht mehr auf. Denn es macht wenig Sinn, die tarifpolitische Verschiebung der Leistungsbewertung mit einem markant höheren Taxpunktwert wieder auszuhebeln. Der eidgenössische Rahmenvertrag, welcher von den Vertragspartnern unterzeichnet worden ist, geht denn auch davon aus, dass möglichst viele Spitäler zusammen eine Vertragsgemeinschaft bilden, so dass einerseits ein umfassendes Leistungsspektrum abgedeckt ist und anderseits der kostenneutrale Start-Taxpunktwert durch den Tarifsystemwechsel nicht extrem ausschlägt.

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