Abbruch der Tarmed-Verhandlungen |
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04.09.2003, Die Krankenversicherer und Privatspitäler können sich nicht über den Arzttarif Tarmed einigen. Die Krankenversicherer haben die Verhandlung abgebrochen. Spitäler werfen Versicherern Vertragsverletzung vor. Die Krankenversicherer und die Privatspitäler können sich über die Frankenwerte pro Taxpunkt im neuen Arzttarif Tarmed nicht einigen.
Die Einführung des neuen Arzttarifs Tarmed sorgt weiterhin für rote Köpfe. Der Krankenkassenverband Santésuisse hat die Verhandlungen mit dem Spitalverband H+ über den Start-Taxpunktwert abgebrochen, insoweit man sich nicht auf einen Wert von maximal einem Franken einigen konnte. Für die öffentlichen Spitäler scheint dies im Wesentlichen gelungen zu sein, hingegen nicht bei den Privatkliniken. Für diese soll nach Ansicht von Santésuisse das behördliche Verfahren greifen und somit jeweils der zuständige Kanton den Wert festlegen. Am Ziel der Einführung des neuen Arzttarifs auf Anfang 2004 halte man indessen fest.
Maximal einen Franken und nicht mehr
Santésuisse besteht auf der Limite von einem Franken, während die Privatspitäler einen Wert zwischen 1 Franken 20 und 1 Franken 60 für erforderlich erachten. Die Spitzengespräche zwischen Santésuisse, den Vertretern des Spitalverbandes H+ und der Schweizerischen Sanitätsdirektion (SDK) führten somit zu keinem Konsens. Santésuisse beteuert aber, eine vertragliche Lösung zur Einführung des neuen Arzttarifs Tarmed weiterhin anzustreben. Sein Sprecher Peter Marbet unterstrich gegenüber der NZZ, dass die mit Tarmed verfolgte tarifpolitische Zielsetzung, das ärztliche Gespräch gegenüber der reinen Apparatemedizin aufzuwerten, nicht unterlaufen werden dürfe. Es gehe nicht an, die tarifpolitische neue Bewertung der Leistungen mit markant höheren Taxpunktwerten für Privatspitäler wieder auszuhebeln. In diesem Zusammenhang verweist Santésuisse darauf, dass es die Betriebspolitik vorab der Privatspitäler bisher gewesen sei, sich auf einzelne lukrative Leistungen zu konzentrieren. Der Krankenversicherungsverband fordert deshalb, dass möglichst viele Spitäler zusammen eine Vertragsgemeinschaft bilden. So könne erreicht werden, dass ein möglichst umfassendes Leistungsspektrum abgedeckt wird und der kostenneutrale Start-Taxpunktwert nicht extrem ausschlägt.
Für den Stellvertretenden Geschäftsführer von H+, Bernhard Wegmüller, liegt das Problem indessen nicht primär in der Grösse der Vertragsgemeinschaft. Ausschlaggebend sei vielmehr, wie er gegenüber der NZZ erklärte, dass die Privatspitäler im Gegensatz zu den öffentlichen Spitälern nicht subventioniert sind. In Kantonen mit geringeren Subventionen wie Glarus, Zug oder Schwyz führten die Berechnungen auch für die öffentlichen Spitäler zu Taxwerten, die über einem Franken liegen. Für die kostenneutrale Einführung von Tarmed in den Privatspitälern sei, wie Wegmüller unterstreicht, deshalb ein deutlich über einem Franken liegender Taxpunktwert erforderlich.
Gegen die Abmachungen
Die Berechnungen nach den im Rahmenvertrag zum Tarmed mit Santésuisse vereinbarten Modalitäten kommen denn auch eindeutig zu höheren Ergebnissen. Dass die betriebswirtschaftlichen Berechnungen der Privatspitäler zu Werten von über einem Franken führen, bestreitet indessen auch Santésuisse- Sprecher Marbet nicht. Doch um eine kostenneutrale Einführung von Tarmed zu erreichen, ist er überzeugt, dürfe ein Franken nicht überschritten werden.
Wegmüller fordert, dass man sich an das im Rahmenvertrag zum Tarmed vereinbarte Vorgehen hält. Damit werfen die Spitäler dem Versicherungsverband im Grunde vor, mit ihrer Limite von einem Franken vertragsbrüchig zu werden.
Wegmüller warnt davor, dass bei betriebswirtschaftlich zu niedrig angesetzten Taxpunktwerten die Privatspitäler gewisse Leistungen im Grundversicherungsbereich nicht mehr erbringen könnten. Die öffentlichen Spitäler aber wären nicht gerüstet, in die Lücke zu springen.
Der Streit zwischen Santésuisse und den Privatspitälern hat im Übrigen bereits Mitte August dazu geführt, dass H+ eine Klage beim Schiedsgericht des Kantons Bern eingereicht hat. Dieses soll die Funktion der im Rahmenvertrag geregelten Modalitäten zur kostenneutralen Festlegung der Taxpunktwerte klären. Aber nicht nur bei den Spitälern herrscht Ärger über die Einführung von Tarmed. 50 FMH-Ärzte bestreiten in einer Klage das gültige Zustandekommen des neuen Arzttarifs und wollen so den Tarif zu Fall bringen.
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