Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Steueramtshilfegesetzes |
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16.10.2013, Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Steueramtshilfegesetzes Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Mit der vorgesehenen Präzisierung bei der nachträglichen Information betroffener Personen erfüllt die Schweiz den OECD-Standard.
Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse präzisiert der Bundesrat in seiner Vorlage, dass eine nachträgliche Information der Steuerpflichtigen nur in Ausnahmefällen erfolgen kann. Der ersuchende Staat wird sein Gesuch auch begründen müssen, beispielsweise indem er die Gefährdung der Untersuchung geltend machen kann, wenn die Information vorgängig erfolgt.
Was die Gruppenersuchen anbelangt, so sind diese bereits nach dem geltenden Gesetz möglich. Um die Effizienz zu verbessern, sieht die Revision ein auf Gruppenersuchen zugeschnittenes Informationsverfahren vor. Dem Bundesrat wird mit dem Entwurf die Kompetenz eingeräumt, den erforderlichen Inhalt von Gruppenersuchen festzulegen. Er wird dabei dem internationalen Standard Rechnung tragen.
Starke Opposition hat die Vernehmlassung bei der Frage der Amtshilfegesuche auf der Grundlage gestohlener Daten zutage gebracht. Der Bundesrat wollte die Situation, dass die Schweiz aufgrund einer sehr restriktiven Praxis auf zahlreiche Ersuchen nicht eintreten kann, deblockieren. Gemäss Vernehmlassungsentwurf hätte die Schweiz mit der strengen Auflage auf Ersuchen eintreten können, dass der ersuchende Staat diese Daten nur passiv, beispielsweise über einen Drittstaat, auf legale Weise erlangt hat. Weiterhin nicht eingetreten wäre die Schweiz hingegen auf Ersuchen gestützt auf aktiv beschaffte Daten.
Diese Lockerung hätte auch günstigere Voraussetzungen für die Schweiz in Bezug auf das Global Forum geschaffen, das in der zweiten Beurteilungsphase die Effizienz der Amtshilfe in der Praxis untersucht. Die Vernehmlassungsteilnehmer haben aber jede Praxisänderung abgelehnt. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, auf die vorgesehene Bestimmung zu verzichten.
Der Bundesrat erachtet die Revision des Steueramtshilfegesetzes aufgrund der internationalen Entwicklung im Steuerbereich als notwendig. Bei ihrem Gipfel im September 2013 haben die G20-Staaten erneut alle Jurisdiktionen aufgefordert, die Empfehlungen des Global Forum umgehend umzusetzen. Der Aufruf richtet sich insbesondere an jene Staaten, die wie die Schweiz noch nicht zur zweiten Phase der Peer Review zugelassen worden sind. Ausserdem beginnt das Global Forum diesen Herbst mit der Schlussbenotung der ersten 50 Staaten, die beide Phasen der Peer Review absolviert haben.
Diese Schlussbenotungen werden international eine erhebliche Wirkung haben. Solange die Schweiz die beiden Phasen der Peer Review nicht besteht, wird der Druck und damit das Risiko von schwarzen Listen und anderen bilateralen und multilateralen Sanktionsmassnahmen zunehmen.
Medienkontakt: Anne Césard Kommunikation Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF +41 31 322 62 91 anne.cesard@sif.admin.ch
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Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
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