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Transparente Preisangaben rund um das Motorfahrzeug

 

Schweizerische Bundesbehörden

16.01.2014, Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat mit Unterstützung des Bundesamtes für Energie BFE die Informations-Broschüre «Preisbekanntgabe für Motorfahrzeuge» erarbeitet. Die Broschüre enthält Informationen zur Preisanschrift und den werberechtlichen Vorgaben, die im Zusammenhang mit dem Motorfahrzeughandel eingehalten werden müssen.

Die neue Broschüre unterstützt die Werbetreibenden, Garagisten, Importeure, Pneuhändler und andere Anbieter im Alltag bei Fragen zur Preisbekanntgabe von Waren und Dienstleistungen rund um das Motorfahrzeug. Den kantonalen Vollzugsbehörden dient die Broschüre als Leitfaden bei der Anwendung der Preisbekanntgabevorschriften. Sie enthält auch Informationen und Anwendungsbeispiele betreffend die Energieetikette, wie sie in der Energieverordnung festgelegt ist.

Werbung spielt im Handel mit Motorfahrzeugen eine besondere Rolle. Die Broschüre widmet sich entsprechend eingehend den werberechtlichen Vorgaben, die bei der Bewerbung von Motorfahrzeugen, Pneus, Leasingangeboten und Serviceleistungen zu beachten sind. Auch hier sind die im Zusammenhang mit der Energieverordnung zu respektierenden Werbevorschriften eingebunden.

Das SECO ist zuständig für die Aufsicht über den Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) in den Kantonen. Es ist die Koordinations- und Fachstelle für die kantonale Gewerbepolizei, Branchenverbände, Konsumentenorganisationen und die Wirtschaft. Die kontinuierliche Überwachung und die praktische Umsetzung der korrekten Preisanschrift ist den Kantonen übertragen. Für die Vollzugskontrolle im Bereich der Energieverordnung ist das BFE zuständig.


Medienkontakt:
Schweizerische Bundesbehörden Schweizerische Bundeskanzlei Bundeshaus West 3003 Bern BE

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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