Firmenmonitor

Schweizerische Bundesbehörden: Bessere Grundlagen für die Erhaltung der wertvollsten Schweizer Landschaften

 

Schweizerische Bundesbehörden

24.01.2014, Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) bezeichnet die wertvollsten Landschaften der Schweiz. Im Auftrag des Bundesrates hat das Bundesamt für Umwelt BAFU die Beschreibungen und die Schutzziele der BLN-Objekte präzisiert. Diese Neufassung des BLN-Inventars schafft mehr Rechts- und Planungssicherheit im Umgang mit diesem Natur- und Kulturerbe der Schweiz. Das UVEK hat am 23. Januar 2014 die Anhörung zur entsprechenden Verordnungsrevision eröffnet.

Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) hat zum Ziel, die landschaftliche Vielfalt der Schweiz zu erhalten. Es sorgt dafür, dass die charakteristischen Eigenarten dieser Landschaften bewahrt werden. Das BLN-Inventar dokumentiert und illustriert in umfassender Weise die grosse, räumlich sichtbare Vielfalt der natürlichen und kulturellen Landschaftwerte der Schweiz. Der sorgsame Umgang mit den Landschaften und Kulturdenkmälern trägt wesentlich zur alltäglichen Erholung, zur Identifikation der Bevölkerung mit der Landschaft sowie zur touristischen Wertschöpfung bei (siehe Kasten).

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hatte 2003 in einer Evaluation auf die beschränkte Wirksamkeit des BLN hingewiesen. Im Auftrag des Bundesrates hat das Bundesamt für Umwelt BAFU die Beschreibungen der einzelnen Inventarobjekte nach Rücksprache mit den kantonalen Fachspezialisten inhaltlich präzisiert und für jedes Objekt spezifische Schutzziele formuliert. Die Neufassung des BLN-Inventars stellt eine einzigartige Sammlung des naturwissenschaftlichen und kulturellen Wissens über die einzelnen Landschaften dar.

Am 23. Januar 2014 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Anhörung zur Revision der BLN-Verordnung mit den 162 Objektblättern im Anhang eröffnet. Sie dauert bis zum 16. Mai 2014.

Mehr Transparenz bei Interessenabwägung

Die rechtlichen Wirkungen des Inventars bleiben unverändert. Sie sind durch das geltende Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) geregelt. Das NHG geht von der ungeschmälerten Erhaltung der im Inventar geschützten Landschaften aus. Ein absoluter Schutz vor Veränderungen ist jedoch nicht vorgesehen.

Das NHG regelt deshalb, wie bei der Beurteilung von Vorhaben vorzugehen ist, die die Schutzziele der Objekte beeinträchtigen könnten. So dürfen die Entscheidbehörden eine Interessenabwägung nur dann vornehmen, wenn ein geplantes Vorhaben von nationaler Bedeutung ist. Die präzisierten Beschreibungen der Werte und der Schutzziele der BLN- Objekte werden diese Interessenabwägung künftig erleichtern und transparenter gestalten. Die Rechts- und Planungssicherheit steigt und die Verfahren, beispielsweise im Rahmen der Umsetzung der Energiepolitik, können beschleunigt werden.



Medienkontakt:
Schweizerische Bundesbehörden Schweizerische Bundeskanzlei Bundeshaus West 3003 Bern BE

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp