SBB CFF FFS: Infrastruktur Zusätzliche Kontrollen auf SBB-Baustellen.

 

Schweizerische Bundesbahnen SBB

30.01.2014, Die SBB setzt neu eigene Bauinspektoren ein, um die Einhaltung der Gesetze, Verträge und SBB-internen Weisungen auf ihren Baustellen zu überprüfen. Die SBB und die «Vereinigung Schweizerischer Bahntechnik Unternehmungen» VSBTU haben heute eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet.

Neu setzt die SBB eigene Bauinspektoren auf ihren Baustellen ein. Deren Aufgabe wird sein, die Einhaltung der Gesetze, Verträge und SBB-internen Weisungen zu überprüfen. Die Kontrollen finden erstmals ab März 2014 statt und werden im Verlaufe des Jahres ausgebaut. Die zusätzlichen Kosten werden gemeinsam von der SBB und der «Vereinigung Schweizerischer Bahntechnik Unternehmungen» VSBTU getragen. Um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten, werden die neuen Bauinspektoren der SBB-internen Revision unterstellt.

Philippe Gauderon, Leiter SBB Infrastruktur, und Konrad Schnyder, Präsident des des VSBTU, haben die gemeinsame Absichtserklärung heute unterzeichnet und der Baubranche anlässlich des «Sicherheitstages SBB Infrastruktur mit Lieferanten» vorgestellt. Die für die Branche einzigartige Massnahme verdeutlicht die gemeinsame Position der SBB und des VSBTU. «Wir dulden keine Verstösse gegen die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben», betonte Philippe Gauderon vor den anwesenden Lieferanten.

Konrad Schnyder unterstrich die Bedeutung der Absichtserklärung: «Mit der Einführung der Bauinspektoren gehen wir gemeinsam eine Herausforderung an, der sich die Branche mit der Zunahme der Bau- und Unterhaltstätigkeit auf dem Schienennetz sowie dem steigenden Arbeitskräftemangel verstärkt ausgesetzt sieht». Die Erkenntnisse der Kontrollen wollen SBB und VSBTU nutzen, um die Bauabläufe weiter zu optimieren und allenfalls Verbesserungsmassnahmen einzuleiten.

Jährlich vergibt die SBB Aufträge im Wert von rund 400 Millionen Franken an Gleisbaufirmen. Die Arbeitszeiten und -bedingungen der auf den Baustellen eingesetzten Mitarbeitenden der Privatunternehmen wie auch der SBB sind durch gesetzliche und vertragliche Vorgaben geregelt. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen für die Einhaltung selbst verantwortlich.

Innerhalb der organisatorischen Abhängigkeiten auf Baustellen bedarf es zur Einhaltung jedoch gemeinsamer Anstrengungen, die mit der Absichtserklärung bekräftigt werden. Sowohl die SBB wie auch die Privatunternehmen werden durch staatliche Aufsichtsbehörden kontrolliert. Ab März 2014 führt die SBB freiwillig ergänzende Überprüfungen durch eigene Bauinspektoren ein.

Medienkontakt: SBB CFF FFS Hochschulstrasse 6 3000 Bern 65 BE Tel: 051 220 11 11

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.

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