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Schweizerische Bundesbehörden: Studie analysiert Aufbau der regionalen Partizipation

 

Schweizerische Bundesbehörden

03.02.2014, Im Verfahren zur Standortsuche für geologische Tiefenlager in der Schweiz sollen die Interessen und Bedürfnisse der betroffenen Regionen berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesamt für Energie (BFE) in Etappe 1 des Auswahlverfahrens gemeinsam mit den Regionen und Kantonen Strukturen für die regionale Mitwirkung – so genannte Partizipationsgremien – aufgebaut.

Im Verfahren zur Standortsuche für geologische Tiefenlager.

Diese Gremien bestehen aus Vertretern und Vertreterinnen der betroffenen Gemeinden, Organisationen sowie der Bevölkerung. Die vom Büro Planval im Auftrag des BFE erstellte Studie "Aufbau der regionalen Partizipation im Sachplanverfahren zur Standortsuche von geologischen Tiefenlagern - Umsetzung und Erfahrungen" dokumentiert den Aufbauprozess der regionalen Partizipation, fasst die wichtigsten Erkenntnisse in Form von "Lessons Learned" zusammen und gibt Empfehlungen ab.

Die regionale Partizipation wurde zwischen 2009 und 2011 in allen sechs Standortregionen für geologische Tiefenlager (Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg, Zürich Nordost) aufgebaut. Heute können sich auf diese Weise über 500 Betroffene in das Auswahlverfahren einbringen, beispielsweise in Bezug auf die Platzierung der Oberflächenanlage. In dieser Dimension ist die regionale Mitwirkung national und international bisher einmalig. Um das Wissen zum Aufbau der regionalen Partizipation zu sichern - einerseits für das jetzt laufende Verfahren, aber auch für vergleichbare Projekte -, hat das Büro Planval den Aufbauprozess im Auftrag des BFE untersucht.

Planval zieht unter anderem folgende Schlussfolgerungen:

Vorgehen und Konzept: Die vom BFE im Konzept regionale Partizipation vorgeschlagene Organisationsstruktur der regionalen Partizipationsgremien wurde in den meisten Regionen weitgehend übernommen. Das Vorgehen mit Startteams (Delegationen der Gemeinden der Standortregion) und Startmoderierenden hat sich bewährt.

Vorgaben und Flexibilität: Während sich einige Startteams mehr Freiraum für eigene Ideen gewünscht hätten, vermissten die anderen konkrete Vorgaben durch das BFE. Für die Akzeptanz des Verfahrens war es wichtig, dass die Regionen beim Umsetzen des Verfahrens einen gewissen Spielraum hatten.

Suche nach Mitgliedern: In allen Regionen gelang es, ein regionales Partizipationsgremium zu gründen, obwohl es in allen Regionen schwierig war, Personen zur Teilnahme zu motivieren.

Zusammensetzung der Regionalkonferenzen: Während es mehrheitlich gelang, unterschiedliche Verbände, Organisationen, Parteien sowie Personen, die gegenüber einem Tiefenlager befürwortend oder ablehnend eingestellt sind, einzubeziehen, gestaltete sich der Einbezug von generell eher schwach vertretenen Interessen - Frauen, Jugendliche, etc. - als sehr schwierig.

Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation: Entscheidend war, dass sich die Startteams wie auch die Bevölkerung bewusst waren, dass ein Mitwirken nicht gleichbedeutend mit der Befürwortung eines Tiefenlagers in der Region ist. Laut Studie ist es zentral aufzuzeigen, in welchem Rahmen Partizipation eine Mitwirkung erlaubt.

Arbeitsaufwand: Der Arbeitsaufwand für den Aufbau der regionalen Partizipation wurde vom BFE anfänglich unterschätzt. Von den Milizpolitikerinnen und Milizpolitikern wurde teilweise ein enormes zeitliches Engagement abverlangt.

Die Studie basiert auf Dokumentenanalysen und Interviews mit den Startmoderierenden, Mitgliedern des Startteams und dem BFE. Sie wurde im Rahmen des Forschungsprogramms Radioaktive Abfälle realisiert und deckt einen ersten Schritt der Begleitforschung zur regionalen Partizipation ab. In einem zweiten Schritt soll die Partizipation ab Gründung der Regionalkonferenzen bis Ende der laufenden Etappe 2 des Auswahlverfahrens - voraussichtlich 2016 - ausgewertet werden.

Medienkontakt: Schweizerische Bundesbehörden Schweizerische Bundeskanzlei Bundeshaus West 3003 Bern BE

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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