Firmenmonitor

Economiesuisse: Gleich lange Spiesse für Schweizer Unternehmer bei der Mehrwertsteuer

 

Economiesuisse

19.03.2014, Der Bundesrat plant ei­ne Anpassung der Mehr­wert­steuer für aus­ländi­sche Un­ternehmen. Es geht um ein Pro­blem, das Grenzregionen, al­len voran den Kanton Tessin betrifft. Die Mehr­wert­ steuer soll künftig nahezu im­mer abge­rech­net wer­den müs­sen.

Fährt ein aus­ländi­scher Hand­werker ohne Mate­ri­al über die Grenze und er­bringt in der Schweiz Leis­tun­gen, z.B. Ma­le­r­arbei­ten, stellt er in der Regel ei­ne Rech­nung ohne Mehr­wert­ steuer (aus­ser er wäre als Steuer­pf­lichti­ger in der Schweiz regis­triert, was ei­nen in­ländi­schen Jah­res­um­satz von 100'000 Franken vor­aus­set­zen würde).

Ei­gentlich würde die­se Leis­tung be­reits heu­te der soge­nann­ten Bezug­steuer un­terliegen, d.h. der Leis­tungs­empfän­ger muss die Mehr­wert­steuer auf der bezogenen Leis­tung ab­rech­nen und den Be­trag der Eidgenössi­schen Steuerverwal­tung überweisen. Allerdings müs­sen die Zoll­ stel­len den Grenzübertritt des aus­ländi­schen Hand­werkers fest­stel­len und die Privat­person auf ihre Steuer­pf­licht auf­merksam ma­chen. So will es das gel­ten­de Gesetz. Die Regelung setzt allerdings erst ein, wenn ei­ne Person Leis­tun­gen von mehr 10'000 Franken pro Jahr bezieht. Dar­un­ter be­steht kei­ne Steuer­pf­licht, und es fällt somit auch kei­ne Bezug­steuer an.

Un­praktika­bles Gesetz Die Regelung wurde mit der Revisi­on des Mehr­wert­steuer­geset­zes 2010 ein­geführt. Sie hat sich als weitgehend un­praktika­bel erwiesen. Der Grenzübertritt aus­ländi­scher Hand­werker ohne Mate­ri­al kann kaum regis­triert wer­den, ent­spre­chend un­terbleibt die In­formati­on der priva­ten Leis­tungs­bezü­ger. Die Folge ist, dass Leis­tun­gen steuer­frei blei­ben. Schwei­zer Un­ terneh­mer müs­sen dagegen die Mehr­wert­steuer erhe­ben. Der Preisnach­teil be­trägt min­des­ tens die Höhe des Normal­steuer­sat­zes, also acht Pro­zent. Vor al­lem im Kanton Tessin ist der Unmut über die be­stehen­de Wettbewerbsver­zerrung gross. Aber auch in an­de­ren Grenzregionen ist das Pro­blem bekannt.

Wirt­schaft un­ter­stützt Anpassung Wie die Medi­en jüngst berich­tet ha­ben, wird der Bundesrat die Pro­blematik auf­grei­fen und im Rah­men ei­ner geplan­ten Revisi­on des Mehr­wert­steuer­geset­zes mit ei­nem griffige­ren Mechanismus zu lösen versu­chen. Die neue Lösung soll dar­in be­stehen, dass aus­ländi­sche Hand­werker die Mehr­wert­steuer nahezu im­mer ab­rech­nen müs­sen, weil als Um­satzgrenze nicht mehr der in­ländi­sche, sondern der welt­weite Um­satz her­angezogen wird. Die Lösung wurde vom Mehr­wert­steuer-Kon­sul­tativgremium empfoh­len, ei­ner aus­serparla­men­tari­schen Kommissi­on zur praxisge­rech­ten Weiter­entwicklung der Mehr­wert­steuer, in der auch economie­suisse aktiv und en­gagiert vertre­ten ist. Die neue Lösung wird von economie­suisse denn auch un­ter­stützt. Sie verspricht gleichzeitig wettbewerbsneu­tral und leich­ter umsetzbar zu sein.

Die Vernehmlassung der geplan­ten Geset­zesrevisi­on soll im Juni beginnen.


Medienkontakt:
Economiesuisse Hegibachstrasse 47 Postfach 8047 Zürich ZH Tel: 044 421 35 35 Fax: 044 421 34 34

Über Economiesuisse:
Economie­suisse vertritt die In­ter­es­sen der Wirt­schaft im politi­schen Pro­zess und setzt sich für optimale Rah­menbedingun­gen ein. Zu un­se­ren Mit­gliedern zäh­len100 Bran­chenver­bän­de, 20 kanto­nale Handels­kammern sowie einige Einzelunternehmen.

Insge­s­amt vertre­ten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnen­markt­orientier­te Betriebe: Im Dachver­band economie­suisse sind sie alle ver­eint.

Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parla­ment. Es ist un­se­re Auf­gabe, die für die Wirt­schaft wichtigen politi­ schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch in­ten­sives Lobbying auf al­len Stu­ fen des Gesetzgebungsprozes­ses zu en­gagie­ren. Dies ge­schieht durch Einsitznah­me in Experten­gruppen, Vorbe­reitung von Erlas­sen, Teilnah­me an Vernehmlassun­gen, lau­fen­ de Beobach­tung der Ent­schei­de von Bundesrat und Parla­ment sowie der Be­teiligung an Volksab­stimmun­gen.

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp