Schweizerische Bundesbehörden: WEKO eröffnet Untersuchung wegen möglicher Absprachen im Devisenhandel |
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31.03.2014, Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersucht, ob es zwischen verschiedenen Banken zu unzulässigen Absprachen bei der Fixierung diverser Wechselkurse im Devisenhandel (Forex) gekommen ist.
Die möglichen Verhaltensweisen betreffen insbesondere die folgenden Tatbestände: den Austausch von vertraulichen Informationen, die allgemeine Koordination in Bezug auf Transaktionen mit anderen Marktteilnehmern zu abgesprochenen Preisniveaus, koordinierte Handlungen zur Beeinflussung des WM/Reuters Fix sowie die Koordination von Kauf und Verkauf von Devisen in Bezug auf bestimmte Gegenparteien. Aufgrund der gegenwärtig vorliegenden Informationen gehen die Wettbewerbsbehörden davon aus, dass die wichtigsten Währungen vom angezeigten Verhalten betroffen sind.
Die Wettbewerbsbehörden können derzeit nicht ausschliessen, dass bei den angeblichen Abreden weitere Banken und Finanzintermediäre (Broker) beteiligt waren.
Das Sekretariat der WEKO hatte bereits am 30. September 2013 eine Vorabklärung in gleicher Sache eröffnet.
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