Medizinische Behandlung von Grenzbewohnern

 

10.09.2003, Wahl zwischen Schweiz und Frankreich soll möglich sein Grenzbewohner und ihre Familien sollen bald wählen dürfen, ob sie sich in der Schweiz oder in Frankreich medizinisch behandeln lassen wollen. Der Bund reagierte zustimmend auf einen Vorschlag der französischen Regierung.

Die französische Regierung habe auf Probleme reagiert, die sich aus den Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) ergeben hätten, teilte die "Gruppe europäischer Grenzgänger" (GTE) am Dienstag mit.

Seit dem 1. Juni 2002 können sich nur noch französische Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und bei einer Schweizer Krankenkasse versichert sind, in Genf untersuchen und behandeln lassen. Ihre Familienangehörigen und Rentner haben diese Möglichkeit indessen nicht mehr.

Die französische Regierung will nun auch den in Frankreich wohnhaften, aber in der Schweiz versicherten Rentnern und den Familienmitgliedern von Grenzgängern eine Wahl ermöglichen. Diese Möglichkeit sollen auch jene Personen haben, die bei der französischen Krankenkasse CMU versichert sind.

Die Schweiz hat laut GTE diese Vorschläge der Schweiz begrüsst. GTE hofft nun, dass Paris die vorgeschlagene Regelung raschmöglichst umsetzt.

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