Nach dem Gebührenentscheid: Die SRG SSR idée suisse sichert ihre digitale Zukunft |
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25.01.2007, Die SRG SSR sichert mit weiteren Kostensenkungsmassnahmen die finanzielle Grundlage für den Ausbau der digitalen Radio- und TV-Zukunft, die dem Publikum neue Angebote und erlebbare Fortschritte in der Bild- und Tonqualität bringt. Mit Massnahmen zur Effizienzsteigerung, mit der Staffelung strategischer Projekte und auch mit Verzicht auf Geplantes und Bestehendes deckt die SRG SSR das nach dem Gebührenentscheid des Bundesrats auf rund 55 Mio. CHF zu beziffernde Finanzierungsrisiko.
49 Mio. CHF nicht anerkannt, zusätzliche Gebühren von 31 Mio. CHF angenommen Von den insgesamt 145 Mio. CHF Mehrbedarf der SRG SSR anerkannte der Bundesrat 96 Mio. CHF und wies 49 Mio. CHF aus unterschiedlichen Gründen zurück. Den Mehrbedarf der Privaten, der Billag und der Behörde (36 Mio. CHF) hat er anerkannt. Der Fortführung der bisherigen Leistungen der SRG SSR und der Leistungsentwicklung, insbesondere im Bereich der technischen Modernisierung von Radio und TV, hat er weitgehend zugestimmt.
Der über Gebühren zu finanzierende Mehrbedarf der SRG SSR und der Privaten beträgt 61 Mio. CHF, nämlich 25 Mio. CHF für die SRG SSR und 36 Mio. für die Privaten. Zur Finanzierung beschloss der Bundesrat eine Gebührenerhöhung von 2,5 Prozent (30 Mio. CHF) und antizipierte durchschnittliche Mehreinnahmen von jährlich 31 Mio. CHF, indem er von einer weitaus stärkeren Zunahme der gebührenzahlenden Haushalte ausging als die unabhängige Inkassostelle Billag.
Für die SRG SSR verbleibt ein Finanzierungsrisiko von rund 55 Mio. CHF. Für die SRG SSR bergen einzelne behördliche Einschätzungen erhebliche finanzielle Risiken, vor allem bezüglich der Annahmen zur Entwicklung der gebührenpflichtigen Haushalte. Sie revidiert aufgrund neuer Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS), auf die sich auch der Bundesratsentscheid stützt, ihre Einnahmeperspektiven um 10 Mio. CHF. Gemäss Schätzung der Billag und angesichts der unsicheren demographischen Entwicklung geht die SRG SSR von einem jährlichen Finanzierungsrisiko von rund 21 Mio. CHF aus.
In Abweichung von ihrem ursprünglichen Finanzplan budgetiert die SRG SSR die Pensionskassenrisiken von 23 Mio. CHF nicht mehr im Personalaufwand, sondern deckt diese über das Eigenkapital. Sie verzichtet auch auf die Aufstockung ihres Eigenkapitals in der Höhe von 7 Mio. CHF. Von den 49 Mio. CHF des nicht anerkannten Bedarfs verbleibt damit ein Finanzierungsrisiko von 19 Mio. CHF. Nach Berücksichtigung weiterer Korrekturbeträge von insgesamt 13 bis 18 Mio. CHF verleibt für die SRG SSR nach dem Gebührenentscheid eine Finanzierungslücke von rund 55 Mio. CHF, welche mit einem weiteren Massnahmenpaket finanziert werden muss.
SRG SSR schnürt Massnahmenpaket zur Schliessung der Finanzierungslücke. Der Verwaltungsrat der SRG SSR hat auf Antrag der Geschäftsleitung entschieden, dass ein Massnahmenpaket umgesetzt wird, das dem Bundesratsentscheid Rechnung trägt und mit dem rund 55 Mio. CHF pro Jahr eingespart werden können. Die Kostenreduktion soll mit weiteren Effizienzverbesserungen, mit der zeitlichen Staffelung strategischer Projekte sowie durch Verzicht auf Geplantes und Bestehendes erreicht werden.
Die im Juli 2005 beschlossenen Sparmassnahmen in der Höhe von durchschnittlich 45 Mio. CHF pro Jahr werden weiterhin umgesetzt. Im Unterschied dazu sind mit den neuen Massnahmen in den Unternehmenseinheiten keine linearen Kostensenkungen vorgesehen. Mögliche personelle Konsequenzen lassen sich damit auf Projekte und Einzelfälle beschränken. Die Massnahmen präsentieren sich im Überblick wie folgt:
Weitere Verbesserung der Effizienz Die SRG SSR führt ihre Politik der konsequenten Produktivitäts- und Effizienzsteigerung weiter, um angesichts der dynamischen Branchenentwicklung notwendige Entwicklungsspielräume zu schaffen. So wird beispielsweise die IT in sprachregionalen Kompetenzzentren konzentriert. Ein weiteres Beispiel ist die Verkürzung des Simulcasting, der Übergangsphase vom analog- zum digital- terrestrischen TV in Graubünden und im Wallis.
Staffelung der Projekte digitaler Angebote Die Einführung von HDTV erfolgt gestaffelt: Die Migration der 1. und 2. Programme und damit die Vollversorgung wird um zwei Jahre von 2010 auf 2012 verschoben. Um die HD-Präsenz der SRG SSR und die technologische Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der ausländischen Konkurrenz sicher zu stellen, wird im Hinblick auf die EURO 2008 per Ende 2007 ein Shared Channel realisiert, der die Verbreitung von TV-Sendungen im HD-Format in den Landessprachen erlaubt. Die SRG SSR verzichtet in der Planungsperiode auf ihren exklusiven 3. DAB- Layer (Digital Audio Broadcasting) und verschiebt die Einführung des 2. Layer um ein Jahr.
Verzicht auf Geplantes Auf TSI Italia wird verzichtet. Die Einführung eines Angebots KIKA & TvR (Kinderkanal/SF und Televisiun Rumantscha) wird zurückgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt neu beurteilt.
Verzicht auf Bestehendes Die SRG SSR verzichtet auf die Erneuerung des Vertrages mit der Rechteinhaberin der Formel 1 und damit auf die Übertragung der entsprechenden Automobilrennen und Trainings ab 2008. Diese Kostenmassnahme trifft eine Sportart, die gemäss der Sportstrategie der SRG SSR nicht zur ersten Priorität gehört.
Weitere Massnahmen sind abhängig vom Entscheid des Bundesrates zur Ausgestaltung der Werbeordnung und zum Anteil von Radio und Fernsehen an den Gesamtgebühren in der neuen Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) sowie von der neuen Konzession. Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und dem Gebührenentscheid sind jedoch wichtige Rahmenbedingungen nach einem langen Prozess der politischen Entscheidungsfindung bekannt und schaffen wieder notwendige Planungssicherheit.
Unternehmenskommunikation SRG SSR idée suisse Tel. 031 350 95 95
Über Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft:
Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.
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