hotelleriesuisse lehnt Verankerung des Rauchverbotes im Arbeitsgesetz ab |
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08.01.2007, Bern, hotelleriesuisse lehnt die parlamentarische Initiative "Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen" ab. Eine Regelung des Nichtraucherschutzes im Arbeitsgesetz schiesst am Ziel vorbei. Der Verband wehrt sich gegen unnötige staatliche Eingriffe: Die Entscheidung über ein Rauchverbot soll im Kompetenzbereich des Unternehmers bleiben. Ein gesetzliches Rauchverbot kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Frage und müsste auf eidgenössischer Ebene in verankert sein.
Keine staatlichen Eingriffe in die unternehmerische und persönliche Freiheit
hotelleriesuisse erachtet den Nichtraucherschutz als berechtigtes Anliegen, vertritt in dieser Frage aber eine grundsätzlich liberale Haltung: Die Entscheidung über ein allfälliges Rauchverbot soll weiterhin im Kompetenzbereich des einzelnen Unternehmers liegen. Es tangiert die unternehmerische Freiheit des Hoteliers respektive die persönliche Freiheit der Gäste zu stark, wenn der Staat vorschreibt, dass in Hotels und Restaurants nicht mehr geraucht werden darf. Dem Bedürfnis nach einem verstärkten Nichtraucherschutz tragen heute sehr viele Betriebe von sich aus Rechnung. So stellt hotelleriesuisse fest, dass unter seinen Mitgliedern immer mehr deklarierte Nichtraucherhotels zu finden sind und dass die Zahl der Nichtraucherzimmer und Nichtraucherplätze in den Restaurants stetig zunimmt. hotelleriesuisse honoriert diese Anstrengungen im Rahmen der Schweizer Hotelklassifikation. So erhalten Hotelbetriebe, die mehr als 40 Prozent ihrer Kapazitäten als Nichtraucherzimmer anbieten, zusätzliche Punkte im Bereich der Superior-Klassifikationsnormen.
Voraussetzungen für eine gesetzliche Regelung
Tatsache ist, dass heute sehr viele Länder in Europa staatliche Rauchverbote kennen und dass auch in der Schweiz zahlreiche Kantone solche Verbote diskutieren oder bereits eingeführt haben. Dies birgt die Gefahr von kantonal höchst unterschiedlichen Lösungen mit verschiedenen Übergangsfristen und uneinheitlichen Normen. Falls eine staatliche Lösung unvermeidbar wird, um eine solche wettbewerbsverzerrende Entwicklung zu verhindern, müsste diese klar auf eidgenössischer Ebene angesiedelt sein. Für hotelleriesuisse kommt eine gesetzliche Regelung aber nur unter bestimmten Voraussetzungen in Frage. So muss ein gesetzliches Rauchverbot - mit genügend langen Übergangsfristen - für alle gastgewerblichen Anbieter gelten und mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können. Das Gesetz darf Restaurationsplätze unter freiem Himmel nicht tangieren. In speziell gekennzeichneten, abgetrennten und gut belüfteten Räumen muss die Bewirtung von rauchenden Gästen weiterhin möglich sein. Zu strenge Auflagen sind praxisfremd und könnten zu neuen Problemen führen - etwa zu vermehrten Klagen wegen Nachtruhestörung durch Raucher, die sich vor den Lokalen aufhalten.
Die vollständige Stellungnahme findet sich unter www.hotelleriesuisse.ch, Rubrik "Politik" >
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