ZKB und BCV gehen enge Partnerschaft ein |
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20.04.2007, Die beiden grössten Kantonalbanken der Schweiz, die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und die Banque Cantonale Vaudoise (BCV), haben sich auf ein Joint Venture in den Bereichen Informatik und Backoffice geeinigt. Dreh- und An-gelpunkt der Zusammenarbeit ist ein gemeinsames IT- und Backoffice-Dienstleistungszentrum mit Sitz in Zürich und einer Betriebsstätte in Lausanne. Das neue Unternehmen wird 2011 betriebsbereit sein.
Vollbetrieb ab 2011 Die Aktivitäten der neuen Gesellschaft, die einen Jahresumsatz von 350 Mio. Franken auswei-sen wird, werden auf Zürich und Lausanne verteilt. Die ZKB wird mit 65%, die BCV mit 35% beteiligt sein. Der BCV werden als Minderheitsaktionärin Mitbestimmungsrechte in allen wich-tigen Entscheidungen eingeräumt. Strategische Weichenstellungen erfordern einen Konsens beider Partnerbanken. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft wird paritätisch zusammengesetzt sein.
Ziel dieses zukunftsweisenden Joint Venture der beiden grössten Kantonalbanken in der Schweiz ist es, qualitativ hochstehende IT- und Backoffice-Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen anzubieten. Der Vollbetrieb der Gesellschaft mit rund 1300 Arbeitsplätzen, davon ca. 1050 im Kanton Zürich und ca. 250 in Lausanne, wird 2011 erreicht sein. Ab diesem Zeitpunkt wird die Verantwortung für Informatik und Backoffice- Dienstleistungen beider Banken vollumfänglich beim neuen Gemeinschaftsunternehmen liegen. Stellen werden weder bei der ZKB noch bei der BCV abgebaut. Um zusätzliche Skaleneffekte zu erzielen, steht das Unter-nehmen zu einem späteren Zeitpunkt auch anderen Banken offen.
Lausanne und Zürich, 20. April 2007 Zürcher Kantonalbank, Pressestelle Tel. +41 (0) 44 292 29 79, Fax +41 (0) 44 292 38 23, E-Mail: medien@zkb.ch
Banque Cantonale Vaudoise, Pressestelle Tel. +41 (0) 21 212 28 61, E-Mail: christian.jacot-descombes@bcv.ch
Banque Cantonale Vaudoise, Investor Relations Tel. +41 (0) 21 212 20 71, E-Mail: wilhelm.blaeuer@bcv.ch
Über Zürcher Kantonalbank:
Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.
Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.
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