Kaba AG: Wichtiger Schritt zur Beilegung der Sammelklage aus dem Jahr 2010 in den USA |
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25.11.2014, Vorantrag zur Beilegung der Klage vom zuständigen Gericht angenommen, definitive Genehmigung auf Ende Geschäftsjahr 2014/2015 erwartet. Rückstellungen seitens Kaba decken die Aufwendungen
Vertreter der Kläger und der Kaba Gruppe haben im Sinne eines Vergleiches einen Vorantrag zur Beilegung der Klage beim zuständigen Gericht in Cleveland (Ohio) eingereicht. Dieses hat den Vorantrag angenommen. Die Abschlussanhörung ist vor Ende des Geschäftsjahrs 2014/2015 angesetzt.
Die Einigung sieht nicht-monetäre Leistungen seitens Kaba vor. Diese Leistungen inklusive der Rechtskosten sind durch Rückstellungen aus dem Geschäftsjahr 2010/2011 gedeckt.
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