Star TV zum Bundesgerichtsentscheid |
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01.06.2007, Schlieren, Star TV nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesgericht die strenge Auffassung der UBI teilt, wonach die geprüften Werbespots in ihrer konkreten Form das rundfunkrechtliche Sittlichkeitsgebot tangierten. Nicht gefolgt ist das Bundesgericht dem UBI jedoch in der Auffassung, jede Werbung für Adult-Dienstleistungen via MMS sei grundsätzlich unzulässig, weil portable Kommunikation in erster Linie ein jugendliches Publikum anspreche. Das Bundesgericht stellte vielmehr klar, dass TV-Werbung für entsprechende MMS nicht grundsätzlich verboten ist. Für die Einhaltung des Jugendschutzes beim Herunterladen der beworbenen Sequenzen - so das Bundesgericht - sei nicht der Programmveranstalter, sondern der Anbieter verantwortlich. Dessen ungeachtet hat Star TV die Sendung "Lover's TV" bereits seit Längerem abgesetzt.
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