Berufsbildungsfonds Gebäudetechnik: Allgemeinverbindlicherklärung per 1. Juni 2007 |
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04.06.2007, Zürich, Auf Antrag des Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnik-verbandes (suissetec) hat der Bundesrat den Berufsbildungsfonds suissetec (BBF) per 1. Juni 2007 für allgemeinverbindlich erklärt. Durch diese Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) sind nun alle Betriebe der Gebäudetechnik-branchen (Planung, Installation, Unterhalt, Handel und Herstellung der Branchen Heizung, Lüftung/Klima, Sanitär, Spenglerei) in der gesamten Schweiz zu Beiträgen für die Berufsbildung verpflichtet.
Beiträge sind zu entrichten für Mitarbeiter mit einer branchentypischen beruflichen Grundbildung sowie für angelernte und ungelernte Personen, die auf dem Gebiet dieser Berufe arbeiten. Für Lernende (Lehrlinge) und kaufmännisch-administratives Personal müssen keine Beiträge bezahlt werden.
Die wichtigsten Informationen zum neuen BBF sind abrufbar unter www.suissetec.ch/de/bbf.asp
Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband (suissetec) Eric W. Zeller Leiter Kommunikation Auf der Mauer 11 8023 Zürich Tel.: +41/43/244'73'13 Mobile: +41/79/425'24'18 E-Mail: eric.zeller@suissetec.ch
Über Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband:
suissetec ist föderalistisch aufgebaut. Derzeit umfasst der Verband 26 Sektionen mit 3500 Mitgliedern. Die bei suissetec zusammengeschlossenen Branchen beschäftigen 34‘500 Personen und generieren aktuell einen Gesamtumsatz von rund CHF 8,1 Milliarden. suissetec ist als Verein im Handelsregister eingetragen und betreibt eigene Geschäftsstellen in Zürich, Colombier (NE) und Manno (TI).
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