AUNS zu den Armee-Entscheiden im Parlament |
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12.06.2007, Bern, Nachdem nun auch der Nationalrat den fatalen "Entwicklungsschritt 08/11" sowie zwei parlamentarische Vorstösse zur Verdoppelung der Durchdiener und der militärischen Auslandeinsätze gutgeheissen hat - und nachdem der Bundesrat (!) den Armeeangehörigen die Taschenmunition wegnehmen und sie damit zu Eunuchen degradieren will -, ist der Anfang vom Ende des schweizerischen Milizsystems und der bewaffneten Neutralität eingeläutet worden.
Die Schweizer Armee hat nur dann eine Berechtigung, wenn sie ihren Kernauftrag gemäss Artikel 58 der Bundesverfassung ("Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung") erfüllen kann. Und unsere Armee wird nur dann von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger getragen werden, wenn sie im Rahmen der immerwährenden bewaffneten Neutralität als Miliz-, Verteidigungs- und Schutzarmee im eigenen Land für das eigene Land glaubhaft für die Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Landes sorgen kann.
Die unverantwortliche Reduktion der Kampfelemente auf einen "Aufwuchskern", die Forcierung der neutralitätswidrigen Auslandeinsätze und der Durchdiener sowie der Drang des VBS und der links-bürgerlichen Allianz zur Profiarmee und zur NATO- und EU-Kooperation laufen dem Verfassungsauftrag diametral zuwider. Diese Fehlentwicklungen sind vielmehr Wasser auf die Mühlen der Armeeabschaffer und müssen deshalb gebremst und gestoppt werden.
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