Bund genehmigt gutes Jahresresultat 2014 der Post

 


29.04.2015, An der zweiten Generalversammlung der Schweizerischen Post AG hat der Bund heute die Jahresrechnung 2014 des Konzerns mit einer Dividende von 200 Millionen Franken genehmigt und dem Verwaltungsrat die Entlastung erteilt. Er bestätigte zudem alle Mitglieder des Verwaltungsrats der Post zur Wiederwahl. Verwaltungsratspräsident Peter Hasler bleibt noch ein Jahr im Amt.

In seiner Eigenschaft als alleiniger Aktionär genehmigte der Bund – vertreten durch Véronique Gigon, stellvertretende Generalsekretärin des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK – an der Generalversammlung der Post in Bern alle Anträge des Verwaltungsrats. Die Jahresrechnung mit einem Betriebsertrag von 8457 Millionen Franken und einem Konzerngewinn von 638 Millionen Franken wurde ebenso wie der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2014 angenommen. Auch die Dividende von 200 Millionen Franken an den Bund hiess die Generalversammlung gut.

Verwaltungsratspräsident Peter Hasler wurde für ein Jahr wiedergewählt. Er wird am 25. April 2016 sein 70. Altersjahr erreichen und muss daher gemäss Statuten an der darauf folgenden Generalversammlung vom 26. April 2016 zurücktreten. Alle weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats wurden für eine zweijährige Amtsdauer bis zur ordentlichen Generalversammlung 2017 wiedergewählt.

Die Post ist gefordert
Peter Hasler dankte dem Eigner im Namen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und das Vertrauen, das der Post seitens des UVEK, der Eidg. Finanzverwaltung EFV und des gesamten Bundesrats entgegengebracht wird. Er verwies auf die Bedeutung der Bereitstellung der für die Post notwendigen Rahmenbedingungen und die darauf gründenden unternehmerischen Freiheiten. Auch in einem zunehmend anspruchsvollen Geschäftsumfeld habe die Post 2014 erneut gute Resultate erzielt und sämtliche strategischen Ziele des Bundesrats erreicht. Die Post stehe allerdings vor grossen Herausforderungen. Dazu zählten insbesondere der Rückgang des Briefvolumens und der notwendige Umbau des Poststellennetzes.

Die Post gehört auch nach der Umwandlung in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft im Jahre 2013 zu 100 Prozent dem Bund – seither in der Rolle des alleinigen Aktionärs. Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Post und tagte dieses Jahr zum zweiten Mal.


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Über Die Schweizerische Post AG:
Die Schweizerische Post ist die zweitgrösste Arbeitgeberin des Landes und ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im Besitz der Eidgenossenschaft.

Sie hat vom Parlament im Postgesetz von 1998 den Auftrag erhalten, Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs zu versorgen. Sie soll einen angemessenen Ertrag erzielen und den Unternehmenswert steigern. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Post eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt.

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