UBS beteiligt sich an Einigungen im branchenweiten Devisenfall |
Tweet |

20.05.2015, Keine Strafklage gegen UBS und keine DOJ-Busse im Devisenfall (FX). UBS erhält von der Kartellabteilung des DOJ bedingte Immunität vor Strafverfolgung für FX. DOJ widerruft das Libor-NPA von 2012; dies erfordert Schuldbekenntnis der UBS AG wegen früheren Verhaltens im Libor-Fall und Zahlung von USD 203 Millionen. Zahlung an das Board of Governors des Federal Reserve System von USD 342 Millionen. UBS hat diese Einigungen vollständig durch Rückstellungen abgedeckt; keine finanziellen Auswirkungen auf das Q2-Ergebnis 2015.
Das Ergebnis der heute bekannt gegebenen Einigungen ist, dass gegen UBS keine Strafklage für ihr FX-Verhalten erhoben wird. Hinsichtlich der Untersuchungen der V10 FX-bezogenen strukturierten Produkte sowie des Edelmetallgeschäfts der Bank wird das DOJ ebenfalls keine Klage erheben. Im Rahmen der Beilegung der FX-Angelegenheit mit dem DOJ erhielt UBS von der Kartellabteilung bedingte Immunität vor Strafverfolgung im Zusammenhang mit EUR/USD-Absprachen. Die Kartellabteilung des DOJ verzichtet auch auf die Strafverfolgung von UBS im Zusammenhang mit sonstigem FX-Verhalten. Diese Immunität reflektiert die Tatsache, dass UBS als erste Bank das DOJ über potenzielles Fehlverhalten informierte und mit dem DOJ und anderen Behörden weltweit umfassend kooperierte.
Demgegenüber hat das DOJ das Non-Prosecution Agreement mit UBS von 2012 bezüglich Libor widerrufen. Dieser Entscheid beruht auf dem alleinigen Ermessen des DOJ. Als Folge davon wird sich die UBS AG in einem einzelnen Anklagepunkt bezüglich des Missbrauchs elektronischer Kommunikation (Wire Fraud) schuldig bekennen, eine Busse von USD 203 Millionen zahlen sowie eine dreijährige Bewährungsperiode akzeptieren. Das Schuldeingeständnis der UBS AG für Libor bezieht sich auf das gleiche Verhalten, welches dem Schuldeingeständnis ihrer japanischen Tochtergesellschaft bei den 2012 erzielten Libor-Einigungen zugrunde lag.
Das Fed und das CT DOB haben ausserdem im Rahmen einer gemeinsamen Unterlassungsanordnung (Cease and Desist Order) festgestellt, dass UBS im Zusammenhang mit ihrem FX-Geschäft unsichere und unkorrekte Geschäftspraktiken betrieb. UBS wird eine Busse von USD 342 Millionen an das Fed zahlen und hat sich zu einer Reihe von Korrekturmassnahmen verpflichtet.
UBS hat die erwähnten Einigungen vollständig durch Rückstellungen abgedeckt, so dass daraus keine finanziellen Auswirkungen auf das Ergebnis des zweiten Quartals 2015 resultieren werden.
Verwaltungsratspräsident Axel A. Weber und Group Chief Executive Officer Sergio P. Ermotti: «Das Verhalten einer kleinen Anzahl von Mitarbeitenden war inakzeptabel und wir haben entsprechende Disziplinarmassnahmen ergriffen. Wir haben viel in die Stärkung unserer Kontrollprozesse und Compliance-Programme investiert. Und wir haben diese Angelegenheit selbst aufgedeckt und dem US-Justizministerium sowie weiteren Behörden gemeldet. Unser Vorgehen unterstreicht unsere Nulltoleranz gegenüber Fehlverhalten und unser Bestreben, die richtige Kultur in unserer Branche zu fördern.»
Medienkontakt:
UBS AG Bahnhofstrasse 45 P.O. Box 8001 Zürich ZH Tel.: 044 234 11 11 Fax: 044 239 91 11
Über UBS Switzerland AG:
Die UBS ist eine Schweizer Grossbank. Sie zählt zu den weltweit grössten Vermögensverwaltern. Ursprünglich war der Name das Akronym aus französisch Union de Banques Suisses bzw. italienisch Unione di Banche Svizzere, später dann auch englisch Union Bank of Switzerland
Für anspruchsvolle Kundinnen und Kunden auf der ganzen Welt erbringt UBS Dienstleistungen im Wealth Management, Investment Banking und Asset Management.
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.