Bundesverwaltungsgerichtsentscheid zu den Flugbetriebsgebühren am Flughafen Zürich |
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03.07.2015, Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren über die Festsetzung der Flugbetriebsgebühren am Flughafen Zürich für die Jahre 2014 bis 2017 am 25. Juni 2015 einen Entscheid gefällt.
Die Flughafen Zürich AG wird nun die Erwägungen und Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelnen prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Weil mit dem Urteil noch kein endgültiger Entscheid vorliegt, können die in der Genehmigungsverfügung vom 14. November 2013 vorgesehenen neuen Flugbetriebsgebühren vorerst nicht in Kraft gesetzt werden. Es werden also weiterhin die bisherigen Flugbetriebsgebühren (insbesondere Landegebühren und Passagiergebühren) erhoben.
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Flughafen Zürich AG Telefon +41 43 816 99 99 Telefax +41 43 816 46 15 Medien@zurich-airport.com
Über Flughafen Zürich:
Die Flughafen Zürich AG stützt sich bei der Strategie und deren Umsetzung auf die drei Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Gesellschaft. Ziel ist es, dank dieser Betrachtungsweise die Wettbewerbsfähigkeit und Glaubwürdigkeit sowie den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern.
Sie agiert in einem ständigen Spannungsfeld zwischen Kapazität, Komplexität und Lärm.
Der Flughafen Zürich als Schweizer Tor zur Welt ist ein Qualitätsflughafen im Herzen Europas und international, national sowie regional gut vernetzt. Für seine hervorragenden Dienstleistungen, die kurzen Umsteigewege, die Freundlichkeit des Personals, die Sauberkeit der Infrastruktur, die Zuverlässigkeit der Prozesse und weitere Qualitätsmerkmale erhält der Flughafen Zürich regelmässig Auszeichnungen.
Hinter dieser Leistung stehen rund 27’000 Mitarbeitende, die bei über 280 Flughafenpartnern täglich dafür sorgen, dass für Passagiere und Besucher jeder Aufenthalt am Flughafen Zürich zu einem positiven Erlebnis wird.
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