Letzigrund-Werklohnklage: Implenia legt Berufung beim Zürcher Obergericht ein |
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09.11.2015, Der Streit zwischen der Stadt Zürich und Implenia geht in die nächste Runde: In einer Medienmitteilung kündigt Implenia heute an, das aktuelle Urteil mit leicht reduzierten Forderungen weiterzuziehen.
Zuletzt hatte das Bezirksgericht Zürich die Klage von Implenia abgewiesen. Darin hatte der Baukonzern von der Stadt einen Werklohn für nachträgliche Bestellungsänderungen beim Bau des Letzigrund-Stadions von rund 23 Mio CHF gefordert. Das Bezirksgericht hatte derweil entschieden, dass die Stadt Implenia dafür nur 340'000.- bezahlen müsse, schreibt die "Finanz und Wirtschaft".
Medienkontakt:
Philipp Bircher Head of Communications Group 058 474 74 77 communication@implenia.com
Über Implenia Schweiz AG:
Dank ausgewiesenen Spezialisten sowie langjähriger Erfahrung ist Implenia in der Lage, ein Bauwerk für Aufraggeber über seinen gesamten Lebenszyklus zu begleiten.
In ständiger Balance zwischen wirtschaftlichem Erfolg sowie sozialer und ökologischer Verantwortung entwickeln und bauen wir Gebäude, Strassen, Brücken, Gleise und Tunnel, für das künftige Wohnen, Arbeiten und Reisen der Menschen. Built to Build – das ist unser Motto.
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