GAV für Tankstellenshop-Arbeiter |
Tweet |

27.11.2015, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tankstellenshops haben als erste im Detailhandel Aussicht auf einen national verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die Sozialpartner hätten die Verhandlungen für einen solchen GAV erfolgreich abgeschlossen, schreibt heute die "Neue Luzerner Zeitung".
Bild: tankstellenshops.ch
Verhandelt haben der Verband der Tankstellenshopbetreiber der Schweiz (VTSS), die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz, wie sie in einem gemeinsamen Communiqué am Donnerstag mitteilten. Natalie Imboden von der Unia bezeichnet den neuen GAV als Meilenstein und als doppeltes Novum, wie sie auf Anfrage der Neuen Luzerner Zeitung sagte.
Zum ersten Mal würden nämlich nicht nur schweizweit die Arbeitsbedingungen für alle rund 12'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den 1300 Schweizer Tankstellenshops verbindlich geregelt, es sei auch der erste branchenweit gültige GAV im personalintensiven Detailhandel.
In den Kantonen Freiburg, St.Gallen und Luzern sind die Tankstellenshops bereits kantonalen GAV unterstellt, und auch Coop und Migros haben Gesamtarbeitsverträge. Diese sind jedoch nicht schweizweit und auch nicht vollständig innerhalb der Firmengruppen gültig. So erhalten mit dem neuen Vertragswerk zum Beispiel auch die Angestellten von Migrolino und Coop- Pronto laut Imboden einen GAV.
GAV für Frauen
Laut den Verantwortlichen für Detailhandel bei der Unia ist ein GAV bei den Tankstellen auch darum so wichtig, weil in dieser Branche schlechte Arbeitsbedingungen nicht selten seien und der Vertrag vor allem Frauen zugute komme: In keiner anderen GAV-Branche sei der Anteil an weiblichen Angestellten höher, sagten sie.
Mit dem GAV kommt unter anderem einem Regelung der Arbeitszeiten. Er legt auch Mindestlöhne fest: So gilt neu für ungelernte Tankstellenshop- Angestellte ein Mindesteinkommen von 3'700 Franken. Mitarbeiter mit einer dreijährigen Lehre erhalten minimal 4'100 Franken (die Ansätze sind in den Grenzkantonen Wallis, Tessin, Jura, Graubünden, Thurgau und Schaffhausen 100 Franken tiefer).
Nach dem Abschluss der Verhandlungen müssen nun alle Verbandsgremien und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) das Vertragswerk absegnen. Am 1. Januar 2017 soll es in Kraft treten.
Medienkontakt:
Verband der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz
Ueli Bamert
044 218 50 22
bamert@tankstellenshops.ch
Über Verband der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz VTSS:
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.