SRG SSR veröffentlicht Zahlen und Fakten zu Mitarbeitenden und Löhnen |
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01.04.2016, Die SRG informiert in den vier Landessprachen rund um die Uhr über schweizerische und internationale Themen – im Radio, im Fernsehen und online. Sie bietet rund 6000 Arbeitsplätze an, verteilt über die ganze Schweiz. Wie viel kostet diese Arbeit? Wie setzt sich das Personal zusammen? Die SRG beantwortet dies in einem umfassenden Bericht und setzt damit erneut ein Zeichen der Transparenz.
Mit dem Bericht setzt die SRG ein weiteres Zeichen der Transparenz, nachdem SRF im Oktober als erste Unternehmenseinheit der SRG die Kosten von TV- Sendungen veröffentlicht hat. Die Unternehmenseinheiten RSI, RTR und RTS werden ihre Sendungskosten mit der Publikation des SRG-Geschäftsberichts ebenfalls aufzeigen. Dieser erscheint am 2. Mai 2016.
Auszüge aus dem Bericht
2015 betrug die Lohnsumme der SRG 550 Millionen Franken – davon vier Fünftel für fest angestellte Mitarbeitende mit Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
In den vergangenen zehn Jahren stellte die SRG für Lohnerhöhungen beim GAV- Personal und Kader gleich viele Mittel zur Verfügung: pro Jahr durchschnittlich 1,3 Prozent der Lohnsumme (Schweizer Gesamtmarkt für Kader: 2,6 Prozent).
Der tiefste SRG-Lohn betrug vergangenes Jahr 52 400 Franken und der höchste 557 434 Franken; dies entspricht einem Verhältnis von 1 zu 10,6; die vom Volk abgelehnte Volksinitiative sah maximal 1 zu 12 vor.
Mit einem Frauenanteil von 43 Prozent ist das Geschlechterverhältnis in der SRG relativ ausgeglichen; bei journalistischen Funktionen beträgt der Frauenanteil 44 Prozent.
Teilzeitarbeit ist in der SRG stark verbreitet – mehr als die Hälfte der GAV-Mitarbeitenden arbeitet Teilzeit.
Die SRG investiert jährlich gut 8 Millionen Franken oder 1,5 Prozent der Gesamtlohnsumme in die interne und externe Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden.
Bei steigendem Leistungsdruck sind die Arbeitszufriedenheit der SRG- Mitarbeitenden und ihre Verbundenheit mit dem Unternehmen auf hohem Niveau stabil.
Medienkontakt:
SRG SSR
Giacomettistrasse 1
3000 Bern 31
Über Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft:
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Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.
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