Implenia AG gibt im Letzigrund-Streit mit der Stadt Zürich nicht auf |
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17.10.2016, Implenia zieht das Urteil des Obergerichts Zürich vom 15. September 2016 im Verfahren um den ausstehenden Werklohn für den Bau des Letzigrund-Stadions ans Bundesgericht weiter. Die Frage der Haftung des Totalunternehmers für die Planung des Bauherrn ist nicht nur für Implenia, sondern für die ganze Totalunternehmerbranche von zentraler Bedeutung. Der Entscheid der höchsten Instanz soll Klarheit in dieser Frage schaffen.
Medienkontakt:
Philipp Bircher
Head of Communications Group
Telefon: +41 58 474 74 77
Mail: communication@implenia.com
Über Implenia Schweiz AG:
Dank ausgewiesenen Spezialisten sowie langjähriger Erfahrung ist Implenia in der Lage, ein Bauwerk für Aufraggeber über seinen gesamten Lebenszyklus zu begleiten.
In ständiger Balance zwischen wirtschaftlichem Erfolg sowie sozialer und ökologischer Verantwortung entwickeln und bauen wir Gebäude, Strassen, Brücken, Gleise und Tunnel, für das künftige Wohnen, Arbeiten und Reisen der Menschen. Built to Build – das ist unser Motto.
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