Zürcher Kantonalbank einigt sich mit Justizbehörden in Deutschland |
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28.12.2016, Die Zürcher Kantonalbank erzielt mit den Justizbehörden in Köln eine einvernehmliche Einigung und leistet eine einmalige Zahlung von 5.7 Mio. Euro in Zusammenhang mit unversteuerten Vermögenswerten deutscher Kunden. Der Entscheid hat Rechtskraft für alle Bundesländer Deutschlands. Die Einigung umfasst auch die betroffenen Mitarbeitenden der Bank.
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Zürcher Kantonalbank
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Telefon 044 292 29 79
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Über Zürcher Kantonalbank:
Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.
Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.
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