Stiftung für Konsumentenschutz: Aufruf an Billag: Rückerstattung für alle |
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02.02.2017, Heute wird bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht das Bundesamt für Kommunikation und die Billag dazu verpflichtet, einem Kläger die jahrelang zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer zurückzuerstatten. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) veröffentlicht einen Aufruf an die Billag, dieses Urteil bei allen Gebührenzahlenden umzusetzen.
Damit wird klar: die Rückerstattung der zu viel bezahlten Billag-Mehrwertsteuer ist geschuldet!
Die SKS und ihre Allianz-Partner (FRC und ACSI) setzen jetzt alles daran, dass diese Urteile für alle gelten. Daher fordert die SKS in einem öffentlichen Aufruf die Billag dazu auf, allen Gebührenzahlern die geschuldete Mehrwertsteuer ohne Weiteres zurückzuzahlen. Der Aufruf kann von den Gebührenpflichtigen mitunterzeichnet werden: https://www.konsumentenschutz.ch/themen/radio- fernsehen/aufruf-an-billag-rueckzahlung-der-mehrwertsteuer/
Für den Fall, dass die Billag nicht einrenkt, wird die SKS wiederum gerichtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Medienkontakt:
Sara Stalder, Geschäftsleiterin SKS, Tel. 078 710 27 13
Alex von Hettlingen, Leiter Kommunikation, Tel: 031 370 24 27
Über Stiftung für Konsumentenschutz:
Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.
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