FINMA beendet Verfahren gegen Pierin Vincenz

 


22.12.2017, Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ein Enforcementverfahren gegen Pierin Vincenz beendet, nachdem dieser entschieden hat, von seinen Führungsfunktionen bei beaufsichtigten Instituten zurückzutreten und auch künftig auf solche Funktionen zu verzichten. Damit ist das FINMA-Verfahren gegenstandslos geworden.

Die FINMA beendet ein im Oktober 2017 eröffnetes Enforcementverfahren gegen Pierin Vincenz. Das Verfahren betraf die Frage der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung, die Personen in entscheidenden Führungspositionen, sogenannte Organe, bei beaufsichtigten Instituten jederzeit bieten müssen. Die FINMA beendet ihr Verfahren nun, weil Pierin Vincenz seit Eröffnung der aufsichtsrechtlichen Abklärungen von all seinen Führungsfunktionen bei von der FINMA beaufsichtigten Instituten zurückgetreten ist und auch künftig auf solche Führungsfunktionen in Unternehmen des Finanzmarkts verzichten wird. Das Gewährsverfahren der FINMA ist in dieser Konstellation aus aufsichtsrechtlicher Perspektive gegenstandslos geworden.

Umgang mit Interessenskonflikten bei Raiffeisen
Auslöser für das Verfahren waren verschiedene eigene Abklärungen und die Untersuchung eines FINMA-Prüfbeauftragten, der die Corporate Governance der Raiffeisen Schweiz im Zeitraum ab 2010 untersuchte. Dabei stand insbesondere das Management von Interessenkonflikten in Zusammenhang mit bedeutenden Beteiligungen im Fokus. Ergebnisse aus dieser Untersuchung und anderen Abklärungen warfen Fragen zur Gewähr des damaligen Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz auf. Da dieser auch nach seinem Rücktritt als Raiffeisen-CEO weiterhin Gewährspositionen bei beaufsichtigten Instituten innehatte, eröffnete die FINMA ein Enforcementverfahren. Während das Verfahren gegen Pierin Vincenz nun wegen Gegenstandslosigkeit abgeschrieben wird, läuft das parallele Enforcementverfahren zu Themen der Corporate Governance gegen die Raiffeisen Schweiz weiter.


Medienkontakt:
Tobias Lux,
Tel. 031 327 91 71,
tobias.lux@finma.ch

Über Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA:
Als staatliche Aufsichtsbehörde ist die FINMA mit hoheitlichen Befugnissen über Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen ausgestattet. Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab. Darüber hinaus ist sie Aufsichtsbehörde im Bereich der Offenlegung von Beteiligungen und Beschwerdeinstanz bei von der Übernahmekommission erlassenen Verfügungen im Bereich der öffentlichen Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften.

Die FINMA bewilligt den Betrieb von der Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen, sie überwacht die Beaufsichtigten in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente sowie auf die dauernd einzuhaltenden Bewilligungsvoraussetzungen. Die FINMA spricht bei Bedarf und nach Massgabe des Gesetzes Sanktionen aus, leistet Amtshilfe und reguliert. Das heisst, sie arbeitet bei Gesetzesanpassungen und entsprechenden Verordnungen mit, erlässt Rundschreiben und – wo ermächtigt – eigene Verordnungen. Zudem ist sie für die Anerkennung von Selbstregulierungen zuständig.

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