News Abo

Obergericht Zürich weist Klage gegen Julius Bär ab

 


24.04.2018, Das Obergericht Zürich hat in Sachen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gegen Bank Julius Bär & Co. AG das erstinstanzliche Urteil zugunsten von Julius Bär bestätigt. Dieses zweitinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Jahr 2005 erwarb Julius Bär die ehemalige Bank Cantrade AG (Cantrade) durch die Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst AG von der UBS AG.

Wie offengelegt, erhob die BvS im September 2014 in Zürich Klage gegen Julius Bär als Nachfolgerin der ehemaligen Cantrade in der Höhe von CHF 97 Millionen plus seit dem Jahr 1994 aufgelaufene Zinsen. Die BvS bezeichnet sich als zuständige deutsche Behörde für die Einforderung von zwischen 1990 und 1992 erfolgten angeblich nichtautorisierten Geldbezügen vom Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bei der Cantrade.

Das Obergericht Zürich bestätigte am 18. April 2018 das erstinstanzliche Urteil zugunsten von Julius Bär und wies die Klage ab. Dieses zweitinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Forderungen der BvS wurden unter der Transaktionsvereinbarung aus dem Jahr 2005 im Rahmen der mit Bezug auf die erworbenen Gesellschaften abgegebenen Zusicherungen gegenüber der Verkäuferin angemeldet.


Medienkontakt:


Media Relations

058 888 8888

058 888 5256

Über Bank Julius Bär & Co. AG:
Seit über 130 Jahren unterstützen wir Menschen bei der Erreichung ihrer finanziellen Ziele. Als globaler Wealth Manager verstehen wir Ihre Bedürfnisse und betrachten Ihr Vermögen in einer langfristigen Perspektive. Wenn Sie ein Unternehmen gründen, Ihre Vorsorge regeln oder sicherstellen wollen, dass die Zukunft der Menschen, die Ihnen nahestehen, gesichert ist, führt die Zusammenarbeit mit unseren Experten zur passenden Lösung.

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp