SBB: Mit Extra- und Nachtzügen staufrei ans Luzerner Fest |
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25.06.2018, Am Samstag, 30. Juni 2018, findet die zehnte Ausgabe des Luzerner Fests statt. Die Transportunternehmen stellen den Festfreudigen Extrazüge mit rund 5000 zusätzlichen Sitzplätzen zur Verfügung.
Passepartout-Tageskarte bis am Sonntag um 5 Uhr
Wer ohne GA oder Verbund-Abo unterwegs ist, löst mit Vorteil ein Retourbillett oder eine Passepartout- Tageskarte nach Luzern, die bis Sonntagmorgen um 5 Uhr gültig ist. Nachtschwärmer benötigen für die Nacht-S-Bahnen ab 1 Uhr neben einem gültigen Fahrausweis einen Nachtzuschlag für fünf Franken. Billette und Nachtzuschläge sind auch bequem auf SBB.ch oder SBB Mobile erhältlich.
Rückreise mit Nachtstern-Tickets
Für die Rückreise mit den Nachtstern-Bussen gelten ausschliesslich die Nachtstern-Tickets. Diese sind im Nachtstern-Bus erhältlich. Mehr Informationen zum Zug- und Busangebot sind in der Fahrplan- Broschüre enthalten. Diese liegt ab sofort an allen Bahnhöfen der Zentralschweiz auf. Die Fahrpläne können auch im Internet unter www.sbb.ch/luzernerfest abgerufen werden.
Medienkontakt:
kundendienst@sbb.ch
Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.
In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.
Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.
Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.
Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.
Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.
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