Zürcher Kantonalbank einigt sich mit US-Justizministerium |
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14.08.2018, Die Zürcher Kantonalbank hat die Untersuchung des US-Justizministeriums zum ehemaligen Geschäft der Bank mit US-Kunden mit einem Deferred Prosecution Agreement (DPA) abgeschlossen. Darin verpflichtet sich die Zürcher Kantonalbank zu einer Zahlung von USD 98,5 Mio. Die Einigung hat keinen negativen Einfluss auf das Geschäftsergebnis 2018 der Bank.
Die Bank geht davon aus, dass ein aktueller und ein inzwischen pensionierter Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der US-Steuerangelegenheit im Jahr 2012 angeklagt wurden, ihre Rechtsfälle ebenfalls bald abschliessen können.
Die Zahlung der Zürcher Kantonalbank an die US-Behörden hat keinen negativen Einfluss auf das Geschäftsergebnis 2018 und die Kapitalstärke der Zürcher Kantonalbank sowie auf die Gewinnausschüttung an Kanton und Gemeinden. Die Zürcher Kantonalbank hat ihr grenzüberschreitendes Vermögensverwaltungsgeschäft seit 2009 sukzessive angepasst. Sie setzt auf eine konsequent steuerkonforme Geschäftspolitik und hat sich in der Marktabdeckung auf ausgewählte Kernmärkte mit Schwerpunkt Europa fokussiert.
Dr. Jörg Müller-Ganz, Präsident des Bankrats: "Wir sind erleichtert, dass wir nach sieben Jahren die Untersuchung in einem sachlichen Dialog mit den US-Behörden abschliessen konnten. Die nun erreichte Lösung zieht einen Schlussstrich unter dieses Verfahren und beseitigt die damit verbundenen Unsicherheiten. Wir freuen uns darauf, die positive Entwicklung unserer Bank weiter voranzutreiben. Die Zürcher Kantonalbank ist mit ihrer äusserst soliden Kapitalisierung und starken Marktstellung in einer guten Position, um auch die Zukunft erfolgreich zu gestalten."
Martin Scholl, Vorsitzender der Generaldirektion: "Mit der Einigung konnten wir diese langjährige Angelegenheit nun abschliessen. Ich danke unserem Eigentümer sowie unseren Kunden und Mitarbeitenden für die anhaltende Unterstützung und ihr Vertrauen in die Zürcher Kantonalbank."
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Über Zürcher Kantonalbank:
Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.
Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.
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