Stiftung für Konsumentenschutz: Bei Online-Bestellungen - die Schweiz unternimmt nichts

 


30.11.2018, Ab nächsten Montag müssen Online-Shops alle Bürger der EU- und EWR-Staaten punkto Preis, Versand und Zahlungsmittel gleichbehandeln. Das sogenannte Geoblocking wird untersagt. Der Konsumentenschutz fordert, dass der Bundesrat endlich auch ein Geoblocking-Verbot erlässt und die Schweizer Konsumenten im Internet zu fairen Preisen einkaufen können.

Wer bei einem ausländischen Online-Shop etwas bestellen will, wird oft auf die inländische Website des Anbieters umgeleitet, auf der die Preise dann häufig höher sind. In den EU- und EWR-Staaten soll damit nun Schluss sein: Am Montag (3. Dezember 2018) tritt dort die EU-Verordnung über Massnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking in Kraft. Künftig müssen Online-Shops alle Bürger der EU- und EWR-Staaten gleichbehandeln. So muss beispielsweise gewährleistet sein, dass ein belgischer Konsument bei einem deutschen Online-Shop zu den gleichen Konditionen (Preis, Versand, Zahlungsmittel) einkaufen kann, wie ein Nachfrager aus Deutschland. Dies gilt jedoch nur für Lieferungen nach Deutschland. So kann der deutsche Online-Shop für die Lieferung nach Belgien höhere Versandkosten verlangen oder die Lieferung komplett ausschliessen.

Einsparpotenzial bei vielen Dienstleistungen möglich
Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, sieht trotz Lieferfreiheit Vorteile für die Konsumenten: «Einsparungen sind dort möglich, wo es sehr hohe Preisdifferenzen gibt und sich eine Bestellung im Ausland trotz den zusätzlichen Transportkosten lohnt oder bei Dienstleistungen, bei denen nur tiefe oder gar keine Versandkosten anfallen.» Einige solcher Dienstleistungen sind jedoch von der neuen EU-Regelung ausgenommen, zum Beispiel der Kauf von E-Books, Flugtickets oder Musik (Download/Streaming). Andere digitale Angebote, zum Beispiel Informatikdienstleistungen wie Cloudservices oder Webhosting, fallen jedoch unter die Verordnung. Potenzial sieht Stalder aber auch bei Dienstleistungen, die im jeweiligen Land beansprucht werden, etwa bei Tickets für Sportveranstaltungen, Konzerte und andere Freizeitangebote, Beherbergungsleistungen oder der Automiete.

Bundesrat soll unilaterales Geoblocking-Verbot erlassen
Wichtig sei nun, dass der Bundesrat endlich aktiv werde und ein Geoblocking-Verbot zugunsten von Schweizer Nachfragern aufgleist, meint Stalder: «Vor ein paar Jahren sagte der Bundesrat, er wolle zuerst die Regelung in der EU abwarten, bevor man aktiv wird. Jetzt da die Regelung in Kraft tritt, behauptet man, ein Geoblocking-Verbot könne nur mit einem Abkommen mit der EU verwirklicht werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die EU-Regelung für Schweizer Versandhändler, die in die EU liefern wollen, auch gilt. Weshalb eine Regelung für Versandhändler, die in die Schweiz liefern wollen, nicht auch möglich ist, ist nicht ersichtlich.» Stalder fordert, dass der Bundesrat bei der Verabschiedung der Botschaft des indirekten Gegenvorschlags zur Fair-Preis-Initiative ein Geoblocking-Verbot vorsieht, so wie es auch im Text dieser Volksinitiative vorgesehen ist. Die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag dauerte bis zum 22. November 2018.


Medienkontakt:
Sara Stalder
Tel: 078 710 27 13

Über Stiftung für Konsumentenschutz:
Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.

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